Hallo.
Mal angenommen, eine Person hat sich mit der Herkunftsfamilie verworfen, so dass er mit deren Angelegenheiten überhaupt nichts mehr zu tun haben möchte.
Der Erbfall ist zwar nicht eingetreten aber man kann ja schonmal Informationen einholen.
Wenn nun von der Herkunftsfamilie irgendjemand stirbt, wie z.B. Eltern, Geschwister, Tanten/Onkel usw. könnte es ja sein, dass die Person trotz Verwürfnis immer noch irgendwo bedacht wurde. Oder dass er über die gesetzliche Erbfolge irgendwo erbt.
Wenn die Person nun gar keine Verpflichtungen haben möchte, wie z.B, die Wohnungsauflösung/Entrümpelung, Papierkram, Nachlassverwaltung usw und auch für keinerlei Kosten aufkommen möchte, reicht es dann das Erbe auszuschlagen?
Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, ist der Erbe dann komplett raus aus der Nummer oder gibt es dann immer noch Situationen, wo er dann trotzdem "dran" ist?
Erbe ausschlagen, gibt es dann trotzdem noch irgendwelche Verpflichtungen?
7. November 2020
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Frage vom 7. November 2020 | 22:37
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen, gibt es dann trotzdem noch irgendwelche Verpflichtungen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. November 2020 | 10:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:reicht es dann das Erbe auszuschlagen?
Ja
Zitat:Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, ist der Erbe dann komplett raus aus der Nummer oder gibt es dann immer noch Situationen, wo er dann trotzdem "dran" ist?
Sollte der Nachlass nicht für die Bezahlung der Beerdigungskosten reichen, dann kann es sein, dass sich die Person beteiligen muss.
#2
Antwort vom 8. November 2020 | 21:27
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:reicht es dann das Erbe auszuschlagen?
Ja
Zitat:Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, ist der Erbe dann komplett raus aus der Nummer oder gibt es dann immer noch Situationen, wo er dann trotzdem "dran" ist?
Sollte der Nachlass nicht für die Bezahlung der Beerdigungskosten reichen, dann kann es sein, dass sich die Person beteiligen muss.
Okay, Beerdigungskosten. Könnten auch Kosten z.B. für Entrümpelung / Auflösung der Wohnung (z.B. Messiwohnung) eingetrieben werden wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?
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#3
Antwort vom 8. November 2020 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Könnten auch Kosten z.B. für Entrümpelung / Auflösung der Wohnung (z.B. Messiwohnung) eingetrieben werden wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?
Nein
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