Erbe ausschlagen, wann?

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Erbe ausschlagen, wann?

Hallo,

folgende (theoretische) Problematik liegt vor:

Ehemann und Ehefrau sind seit Jahren verheiratet.

Ehefrau „kümmert" sich um alle Finanzen. Der Ehemann weiß nicht mal wie man eine EC-Karte bedient, bzw. wie man einen Überweisungsträger ausfüllt. Er hat keine Ahnung von dem Verlauf der Finanzen, weil um alles sich die Ehefrau kümmerte.

Das läuft das ganze Leben so, dass die Frau auch Kredite auf beide (Ehemann und sich) aufnimmt. Der Ehemann unterschrieb immer alles, was ihm die Ehefrau vorsetzte etc.

Ehemann ging immer nur arbeiten, brachte das Geld nach Hause und kümmerte sich um nichts. Bekam von der Ehefrau, die sein erarbeitetes Geld „verwaltete" ein Leben Lang ein Taschengeld.

Geile Beziehung, oder?

Nun stirbt die Ehefrau plötzlich.

Es gibt kein Testament.

Es verbleiben, der Ehemann und zwei Kinder (eine Tochter und ein Sohn). Die Drei sind wohl die Erben der Ehefrau in der ersten Rangfolge, wie ich verstand.

Nun schaut die Tochter mit dem Vater die Finanzen und Unterlagen durch, die die Mutter wenigstens halbwegs ordentlich abgeordnet hat.

Es kommt raus: Dass irgendwelche bisher unbekannten Konten existieren. Manche mit wenigem Guthaben von 2000-3000 EUR. Es gibt aber auch Konten im Soll, wo der Dispo ausgereizt ist.

Es kommen aber auch noch bisher unbekannte Kredite heraus, die noch laufen. Einer bei der einen Bank, anderer bei der anderen Bank. Blöderweise hat für alle Kredite der Ehemann auch mitunterschrieben. Aber durch seine Ignoranz gegenüber den Finanzen (die Frau kümmerte sich ja drum), weiß er nicht mal wofür die Kredite sind.

Das Familienverhältnis ist schon seit Jahren halbwegs zerrüttet. Mutter hat einen super Kontakt zum Sohn gepflegt. Es kommt der Verdacht auf, dass die Mutter Kredite aufgenommen hat, um den Sohn zu finanzieren. D.h. das Geld vom Kredit ging gleich an den Sohn. Der Vater wusste nichts davon. Hat aber die Raten „unbewusst" gezahlt, um die Kredite abzuzahlen.

Der Sohn versucht jetzt die Beziehung zwischen Tochter und Vater komplett zu zerstören, weil er damit verhindern will, dass die Tochter mehr Einblick in die Finanzen des Vaters bekommt und so herausfinden könnte, dass sein Vater jetzt quasi die Kredite abbezahlen soll, welche die Mutter zu Lebzeiten für den Sohn aufgenommen hat.

Ausserdem soll der Sohn bereits irgendwelche Überweisungen "angeblich für den Vater" von einem oder mehreren Konten der toten Mutter vorgenommen haben.

Da die Tochter, die kein Verhältnis mit dem Bruder mehr hat und das Verhältnis mit dem Vater so la la ist, lieber das Erbe ausschlagen. Nach dem was sie bisher gesehen hat dürfte die Hinterlassenschaft der Mutter bei plus-minus Null liegen, oder eher sich in den negativen Bereich (also Schulden) bewegen.

Die Tochter weiß nicht, was da noch alles mit der Zeit ans Tageslicht kommt und möchte vermeiden, dass wenn z.B. der Vater wegen der Kreditbelastung zahlungsunfähig wird, irgendwann z.B. die Kredite der Mutter und des Vatters abzahlen muss, den die Mutter für den geliebten Sohn aufgenommen hat, ohne den Vater darüber zu informieren.

Da es kein Testament gibt, kommt wohl kein Nachlassgericht auf die Tochter zu und fragt, ob Sie Erbe ausschlagen will oder nicht.

Also muss die Tochter selbst tätig werden. Wann beginnt die Frist zu laufen?

Vom Tod der Mutter hat die Tochter am Todestag erfahren.

Mit dem Todestag der Mutter? Oder wenn man sich über die Vermögensverhältnisse Klarheit verschafft hat? Das mit dem Klarheit verschaffen kann noch lange dauern, weil da ein totales Chaos herrscht. Die einzige Person, die über die Finanzen Bescheid wusste ist verstorben.

Die Frist soll ja 6 Wochen betragen. Aber wann fängt die an zu zählen?

Herausgefunden habe ich, dass man das Erbe entweder beim Nachlassgericht (Amtsgericht des Verstorbenen) beim Rechtspfleger oder beim Notar ausschlagen kann.

Aber wie funktioniert das, wenn die Tochter keine Sterbeurkunde hat? Die einzige Sterbeurkunde hat der Vater erhalten. Dieser will diese jedoch nicht rausrücken. Das ist das nächste Problem.

Die Tochter will eben verhindern durch das Chaos und durch das gestörte Verhältnis zur Mutter kein Erbe haben, egal ob sie was kriegt oder nichts kriegt. Schulden der Mutter will sie aber auf keinen Fall bedienen. Das soll der geliebte Sohn tun, der der Mutter am Rockzipfel hing, als er noch 40 Jahre alt war.

Was ist hierbei die Beste Vorgehensweise?

Grüße
Freeman


-- Editier von freeman303 am 26.07.2015 04:45

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Das Erbe muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod der Mutter ausgeschlagen werden.

Auch wenn typischerweise für die Ausschlagung die Vorlage der Sterbeurkunde verlangt wird, so ist die Vorlage doch nicht zwingend. Im Zweifel solltest Du ausdrücklich darauf bestehen, dass die Ausschlagung trotz fehlender Sterbeurkunde beurkundet wird.

Eine weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde solltest Du als Tochter übrigens problemlos beim Standesamt erhalten.

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