Erbe ausschlagen, wer erbt dann ?

15. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Anna-Liska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 18x hilfreich)
Erbe ausschlagen, wer erbt dann ?

Hallo, mein Vater ist vor 5 Wochen verstorben, es existiert kein Testament. Das Erbe besteht aus einem Haus und keinem Bargeld. Ich möchte das Erbe innerhalb der 6 Wochen Frist ausschlagen, da ich verschuldet bin und das Haus nicht gefährden möchte.
Wenn ich mich richtig informiert habe, vermute ich die gesetzliche Erbfolge wie folgt:
Meine Mutter ( Ehefrau ): 50%
Mein Bruder und ich jeweils: 25%

Ich bin nicht verheiratet und habe keine Kinder: Wenn ich das Erbe ausschlage, an wen fällt dann mein Teil ?

Meine Vermutung : Meine Mutter : 50%
Mein Bruder : 50% ?

Ist dies so richtig ?

Macht es bezügl. der Kosten einen Unterschied ob ich vor dem Nachlassgericht oder einem Notar die Ausschlagung erkläre ?

Vielen Dank für die Hilfe :)

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der Notar beurkundet die Erbausschlagung und meldet das dem Nachlassgericht. Ergo fallen 2 x Gebühren an.
Für die Erbanteile ist die Grundbucheintragung maßgeblich.

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