Hallo zusammen,
meine Mutter ist verstorben, und ich denke daran, das Erbe auszuschlagen. Vermögen ist nicht vorhanden, die Höhe eventueller Schulden ist für mich nicht absehbar.
Eine Frage ist für mich in diesem Zusammenhang noch ungeklärt:
Verliere ich, wenn ich das Erbe ausschlage, damit auch den Anspruch auf ein (mögliches) Erbe, wenn Geschwister meiner Mutter (Verwandtschaftsverhältnis zu mir: Tante bzw. Onkel), die selber kinderlos sind, die also keine direkten Nachkommen haben, versterben?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Moritz
Erbe ausschlagen - Auswirkung auf gesetzl. Erbfolge?
19. Februar 2018
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Frage vom 19. Februar 2018 | 15:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Auswirkung auf gesetzl. Erbfolge?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2018 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Nein, die Ausschlagung wirkt ausschließlich in Bezug auf den Nachlass Deiner Mutter.
#2
Antwort vom 19. Februar 2018 | 19:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, die Ausschlagung wirkt ausschließlich in Bezug auf den Nachlass Deiner Mutter. :
Hab Dank für Deine Antwort.
Verstehe ich das richtig: wenn ich den Nachlass meiner Mutter ausschlage, kann ich (theoretisch) trotzdem noch meinen Onkel bzw. meine Tante (Bruder bzw. Schwester der Mutter) irgendwann später mal beerben?
Erben des Nachlasses von Onkel/Tante (sofern diese/r unverheiratet und kinderlos ist) wären ja in erster Linie deren Geschwister (jedenfalls dann, wenn auch die Eltern von Onkel/Tante nicht mehr leben) - und die Kinder der Geschwister (Neffen bzw. Nichten) wären als Erben dann nachrangig. Deshalb dachte ich, dass ich als Neffe aus der Erbfolge zu Onkel/Tante "rausfalle", wenn ich das Erbe der Mutter ausschlage.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2018 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Verstehe ich das richtig: wenn ich den Nachlass meiner Mutter ausschlage, kann ich (theoretisch) trotzdem noch meinen Onkel bzw. meine Tante (Bruder bzw. Schwester der Mutter) irgendwann später mal beerben?
Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.
Zitat:Erben des Nachlasses von Onkel/Tante (sofern diese/r unverheiratet und kinderlos ist) wären ja in erster Linie deren Geschwister (jedenfalls dann, wenn auch die Eltern von Onkel/Tante nicht mehr leben) - und die Kinder der Geschwister (Neffen bzw. Nichten) wären als Erben dann nachrangig.
Ein lebendes Geschwisterteil schließt die eigenen Kinder von der Erbfolge aus. Dadurch dass Deine Mutter verstorben ist, bist Du daher nicht mehr aus der Erbfolge von Onkel oder Tante ausgeschlossen, sondern vielmehr direkt erbberechtigt.
An dieser Erbenstellung ändert die Ausschlagung des Erbes Deiner Mutter nichts.
#4
Antwort vom 20. Februar 2018 | 10:43
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
Das hast du jetzt nicht so gemeint wie du es geschrieben hast, denn wer das liest könnte da was völlig falsches reininterpretieren.ZitatEin lebendes Geschwisterteil schließt die eigenen Kinder von der Erbfolge aus. :
#5
Antwort vom 20. Februar 2018 | 11:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke!
ZitatEin lebendes Geschwisterteil schließt die eigenen Kinder von der Erbfolge aus. :
Ja, dass ich Onkel oder Tante mütterlicherseits nach der gesetzlichen Erbfolge nicht beerben könnte, wenn meine Mutter noch leben würde (denn so hast Du es ja sicher gemeint: lebendes Geschwisterteil des Erblassers), das hatte ich bei meiner weiteren Suche im Internet auch schon so gefunden.
ZitatDadurch dass Deine Mutter verstorben ist, bist Du daher nicht mehr aus der Erbfolge von Onkel oder Tante ausgeschlossen, sondern vielmehr direkt erbberechtigt. :
Als Laie hatte ich dazu eben den Gedanken: Weil man einen Nachteil (in diesem Fall das Erben von Schulden) für sich ausschließt, muss man auch einen möglichen Vorteil aufgeben (in diesem Fall: dass ich an die Stelle meiner Mutter - die in Bezug auf ihre Geschwister "Erbe 2. Ordnung" ist - trete).
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