Erbe ausschlagen? Dürften sie dennoch persönliche Gegenstände aus Wohnung mitnehmen?

16. April 2007 Thema abonnieren
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Hilflos!
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(119 Beiträge, 31x hilfreich)
Erbe ausschlagen? Dürften sie dennoch persönliche Gegenstände aus Wohnung mitnehmen?

Angenommen, ich (ledig, unvermögend, Mieterin) würde sterben, meine Eltern wären dann die Erben. Schlügen sie das Erbe aus, müßten sie sich dann auch um die Räumung der Wohnung und Beschädigungen an der Mietsache nicht kümmern (ich lebe von Grundsicherung, meine Eltern sind Rentner/Angestellt). Dürften sie dennoch persönliche Gegenstände aus meiner Wohnung mitnehmen? Dürften sie trotz Ausschlagen des Erbes meine Bestattung gestalten und bezahlen?
Gerade bin ich dabei, ein Testament zu schreiben, da so vieles im Leben passieren kann. Das mit der sechswöchigen Frist ist mir bekannt, doch die wichtigsten Punkte wären eben, wie bereits genannt, ob Gegenstände immateriellen Wertes aus meiner Wohnung und das Begräbnis trotz Ausschlagens des Erbes elterlicherseits frei gestaltet werden kann. Räumungs- bzw. Entrümpelungskosten und Schäden an der Mietsache wären auch interessant. Vielen Dank!

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4 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48953 Beiträge, 17232x hilfreich)

Wer das Erbe ausschlägt bekommt nichts und muss sich auch um (fast) nichts kümmern.

Formal gesehen dürfen Deine Eltern auch Deine persönlichen Gegenstände nicht mitnehmen. Wenn der Vermieter das jedoch zulässt, dann interessiert das letztlich niemanden, ob sie etwas mitnehmen.

Deine Beerdigung müssten sie aber dennoch bezahlen und könnten diese somit auch gestalten.

Wer ein Erbe ausschlägt ist im Übrigen auch nicht verpflichtet, ein Testament zu beachten.

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#2
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort :)
Ein förmliches Testament möchte (kann) ich gar nicht verfassen (notariell beglaubigt wäre viel zu teuer). Lediglich geht es mir um dem letzen Willen, den die Angehörigen auch respektieren Würden (eine Friedwald-Bestattung). Dem Staat kann es doch ohnehin recht sein, wenn die Angehörigen - trotz Ablehenen des Erbes - die Beisetzung übernehmen. Wären meine Eltern (nicht arm oder verschuldet, aber auch nicht sehr vermögend) dennoch von Räumungskosten, Renovierung, etc. befreit?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48953 Beiträge, 17232x hilfreich)

Wären meine Eltern (nicht arm oder verschuldet, aber auch nicht sehr vermögend) dennoch von Räumungskosten, Renovierung, etc. befreit?

Ja, das wären sie.

Zur Übernahme der Beerdigungskosten wären sie aber dennoch gesetzlich verpflichtet.

Ein Testament ist schon dann ein Testament, wenn es handschriftlich verfasst wurde, Ort, Datum und Unterschrift trägt und als letzter Wille erkennbar ist. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Natürlich steht es Deinen Eltern frei, trotz Erbausschlagung einen derartigen letzten Willen zu beachten.

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#4
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen :)
Dann werde ich das so verfassen und zu meinen Unterlagen legen, falls es zum Ernstfall kommen sollte.

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