Ich habe ein Problem: mein Vater ist am 27.12.2016 verstorben!! Ich kannte ihn nicht! Der Tod meines Vaters wurde mir von einer Nachlasspflegerin am 23.09.2017 schriftlich mitgeteilt! Ich habe die Dame am gleichen Tag noch angerufen! Sie sagte mir, dass die 6-Wochen-Frist zum ablehnen des Erbes mit der schriftlichen Mitteilung vom Amtsgericht beginnt!! Diese Mitteilung habe ich am 28.12.2017 erhalten!
Jetzt .eine Frage: Habe ich jetzt noch einige Wochen Zeit, um das Erbe abzulehnen, oder ist die Zeit bereits verstrichen!!
Ich hoffe auf eine baldige Antwort!
LG
Erbe ausschlagen Frist
6. Januar 2018
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Frage vom 6. Januar 2018 | 12:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe ausschlagen Frist
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#2
Antwort vom 6. Januar 2018 | 13:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Habe mich nicht richtig ausgedrückt!! Ab wann werden die 6 Wochen gezählt??
Ab Mitteilung durch die Nachlasspflegerin, dass mein Vater gestorben ist, also ab 23.09.2017 oder eben erst ab Mitteilung durch das Amtsgericht am 28.12.2017.
Vielen Dank für ihre Antwort.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 6. Januar 2018 | 13:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Am 28.12.2017 habe ich erstmals Post vom Amtsgericht erhalten mit einer Kopie des Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments meines Vaters!!
#5
Antwort vom 6. Januar 2018 | 17:06
Von
Status: Schlichter (7783 Beiträge, 4433x hilfreich)
Zitat:Am 28.12.2017 habe ich erstmals Post vom Amtsgericht erhalten mit einer Kopie des Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments meines Vaters!!
Bis Du überhaupt laut Testament überhaupt Erbe geworden?
https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
#6
Antwort vom 6. Januar 2018 | 17:06
Von
Status: Schlichter (7783 Beiträge, 4433x hilfreich)
Zitat:Am 28.12.2017 habe ich erstmals Post vom Amtsgericht erhalten mit einer Kopie des Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments meines Vaters!!
Bis Du laut Testament überhaupt Erbe geworden?
https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
#7
Antwort vom 6. Januar 2018 | 18:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Zitat:Am 28.12.2017 habe ich erstmals Post vom Amtsgericht erhalten mit einer Kopie des Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments meines Vaters!!
Bis Du überhaupt laut Testament überhaupt Erbe geworden?
https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Nein! Aber ich würde ja ein Pflichtteil erhalten!!
#8
Antwort vom 6. Januar 2018 | 18:36
Von
Status: Schlichter (7783 Beiträge, 4433x hilfreich)
Zitat:Jetzt .eine Frage: Habe ich jetzt noch einige Wochen Zeit, um das Erbe abzulehnen, oder ist die Zeit bereits verstrichen!!
Wenn Du kein Erbe geworden bist, was soll dann die Frage?
P.S.: Klemmt Deine Tastatur?
-- Editiert von cruncc1 am 06.01.2018 18:37
#9
Antwort vom 6. Januar 2018 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (46302 Beiträge, 16425x hilfreich)
Wer enterbt wurde und deswegen nur Anspruch auf den Pflichtteil hat, muss nicht ausschlagen, da er ja sowieso kein Erbe ist.
Wenn man den Pflichtteil nicht haben möchte, dann fordert man ihn einfach nicht.
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