Hallo,
folgende Situation:
Vater und Mutter sind verstorben.2 Geschwister (A und B) haben Ansprcuh auf das Erbe. Vor Jahren wurde vom Vater ein Testament gemacht worin festgehalten wurde, wer von beiden was erbt. Nun wurde von A der Erbschein an das Amtsgericht gereicht. Dieses wird das Testament öffnen und prüfen.
Meine Fragen:
Ist es richtig, das, wenn man das Erbe ausschlagen möchte, innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Bescheides vom Amtgericht, dies getan haben muss?
Kann man überhaupt einen Pflichtteil bekommen, wenn man das Erbe ausschlägt? Und wenn ja, ist der Plichtteil grundsätzlich Geld oder kann der Plichtteil auch z. Bsp. Acker, Wald, usw. sein?
Liebe Grüße und vielen Dank.
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Erbe ausschlagen - Pflichtteil bekommen?
4. Mai 2011
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Frage vom 4. Mai 2011 | 20:14
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 32x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Pflichtteil bekommen?
#1
Antwort vom 4. Mai 2011 | 20:26
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Sechs Wochen Zeit zum Ausschlagen stimmt.
Ausführlich zum Thema:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm
Wenn man das Erbe ausschlägt, kann man keinen Pflichtteil mehr erhalten.
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#2
Antwort vom 4. Mai 2011 | 20:50
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2509x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wenn man das Erbe ausschlägt, kann man keinen Pflichtteil mehr erhalten.
<hr size=1 noshade>
Im Prinzip schon.
Das klingt hier aber so, als ob eine Teilungsanordnung verfügt ist.
Dann könnte man ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil fordern, § 2306 BGB .
Das wäre 1/2 des gesetzlichen Erbteils, von Gesetzes wegen ein reiner Geldanspruch, man kann sich aber mit dem/den Erben anders einigen, oft macht ja die Auszahlung Probleme. Ein einklagbares Recht auf bestimmte Nachlaßgegenstände hätte man aber nicht.
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