Erbe ausschlagen: Stichtag/Beginn der 6-Wochen Frist

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Klaas Klever
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbe ausschlagen: Stichtag/Beginn der 6-Wochen Frist

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe, da mir evtl. die Zeit abläuft.

Zum Sachverhalt:
Vor vier Wochen habe ich vom Tod meines Onkels erfahren.
Meine Tante hat uns am gleichen Tag davon in Kenntnis gesetzt.

Tage später rief sie aufgelöst an und sagte, wir sollen unbedingt das Erbe ausschlagen.
Sie hätte es bereits getan. Wir wissen so gut wie nichts, ausser dass der Mann ein Doppelleben geführt hat
und sehr wahrscheinlich einges an Schulden angehäuft hat. Es gibt kein Testament. Und niemand hat eine Ahnung,
was noch aufgedeckt wird.

So, Tante hat abgelehnt. Es gibt keine Kinder. Damit tritt meine Mutter als nächster Erbe an.
Heute(!) haben wir mal nachgelesen und erfahren, dass man innerhalb von sechs Wochen das Erbe ausschlagen muss.
Ich gebe zu, dass ich das locker genommen habe und davon ausging, dass uns ein Amt informiert.

Was gilt jetzt als Stichtag? Ich werde mit jedem Beitrag unsicherer!

1. Der Tag an dem wir vom Tod erfahren haben, aber nichts von einem "Erbe" wussten?
2. Zugang eines offiziellen Anschreibens? Da meine Tante das Erbe ausschlägt, rückt meine Mutter nach. Ich vermute / hoffe
dass meine Mutter nun offiziell darüber informiert wird, dass sie nun "an der Reihe ist".
3. ....ein ganz anderer Zeitpunkt

Meine Mutter und ich wollen nun schnellstmöglich zum Notar. Meine Mutter war heute beim Nachlassgericht um einen Termin zu ergattern. Dort sagte man ihr: "Keine Chance!". Zu viel zu tun. Man sollte sich an einem Notar wenden. Gleichzeit wurde gesagt "viel Glück" denn derzeit seien die Notare im BUNDESLAND wohl mehr als ausgelastet.

Wir schieben jetzt ein wenig Panik vor dem, was evtl. auf uns zukommt.

Ich hoffe, jemand weiss in dem Fall Bescheid und kann uns helfen.

Viele Grüße,
Klaas

-- Editiert von Klaas Klever am 22.11.2017 18:20

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
1. Der Tag an dem wir vom Tod erfahren haben, aber nichts von einem "Erbe" wussten?


So ist es.

Zitat:
Da meine Tante das Erbe ausschlägt, rückt meine Mutter nach.


Wie meinst Du das? Deine Mutter erbt doch direkt.

Zitat:
Gleichzeit wurde gesagt "viel Glück" denn derzeit seien die Notare im BUNDESLAND wohl mehr als ausgelastet.


Naja, man wird wohl noch einen Notar finden, der die Beglaubigung einer Erbausschlagung dazwischen schieben kann. Das kann die Notarfachangestellte vorbereiten und dann müsst Ihr nur noch vor den Augen des Notars unterschreiben und den Personalausweis vorzeigen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaas Klever
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich dachte, es erbt erst die Ehefrau und dann erst die Geschwister.

Ich hoffe, es klappt so einfach.

Zählt dann die Abgabe beim Nachlassgericht als Zeitpunkt?

Viele Grüße,
Klaas

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte, es erbt erst die Ehefrau und dann erst die Geschwister.


Nein, wenn keine Kinder vorhanden sind, dann erben die Geschwister direkt neben der Ehefrau.

Zitat:
Zählt dann die Abgabe beim Nachlassgericht als Zeitpunkt?


Ja, zur Beruhigung möchte ich aber auch sagen, dass keine Katastrophe passiert, wenn man nicht rechtzeitig ausschlägt. Außer der Ausschlagung gibt es auch noch andere Wege, sich vor der Haftung für ein überschuldeten Erbes zu schützen. Die Ausschlagung ist nur der einfachste und sicherste Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaas Klever
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank hh für Deine Hilfe.

Also, der Fall ist geklärt.

Wir haben am Amtsgericht meines Onkels angerufen und nachgehakt. Man hat uns da sehr gut informiert. hh, Du hattest voll und ganz Recht: meine Mum ist mit dem Tod zur Erbin geworden. Das war uns gar nicht bewusst. D.h. wir hatten noch zwei Wochen bis zum Frist-Ende.

Wir sind kurzerhand zum dortigen Amtsgericht (400km Anreise) gefahren. Das Erstellen der Ausschlagung hat 20 Minuten in Anspruch genommen. Dort war man sehr erstaunt, dass es das hiesige Nachlassgericht nicht hinbekommen hat.

In dem Zuge habe ich dann für meine Familie, inkl. meinem ungeborenen Kind(!), das Erbe ausgeschlagen. Ich kann jetzt endlich wieder ruhig schlafen :)

Viele Grüße,
Klaas

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Dort war man sehr erstaunt, dass es das hiesige Nachlassgericht nicht hinbekommen hat.

Handelt es sich ein Nachlassgericht in Baden-Württemberg? Durch die Notariatsreform werden die staatlichen Notariate zum Ende des Jahres aufgelöst. Daher ist die Lage in BW was Beurkundungen anbelangt äußerst angespannt, da die beamteten Notar nichts mehr beurkunden und die "freien" Notar keine Kapazität mehr haben. :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klaas Klever
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):

Handelt es sich ein Nachlassgericht in Baden-Württemberg? Durch die Notariatsreform werden die staatlichen Notariate zum Ende des Jahres aufgelöst. Daher ist die Lage in BW was Beurkundungen anbelangt äußerst angespannt, da die beamteten Notar nichts mehr beurkunden und die "freien" Notar keine Kapazität mehr haben. :augenroll:


Stimmt. Es war / ist in BaWü. Danke für die Info.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Bei der Frage dachte ich als erstes: Das kann ja auch Betrug sein. Oder könnte.
Deshalb meine Nachfrage:
Sagt einem das Nachlassgericht, dass die Ehefrau das Erbe ausgeschlagen hat, wenn man fragt?
Oder muss man dieser blind vertrauen, wenn sie behauptet, sie habe das Erbe ausgeschlagen?


-- Editiert von altona01 am 02.12.2017 16:41

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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