Erbe ausschlagen? Trotzdem ein Anrecht auf die Versicherung um Beerdigung zu zahlen?

18. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 30x hilfreich)
Erbe ausschlagen? Trotzdem ein Anrecht auf die Versicherung um Beerdigung zu zahlen?

Hallo Zusammen..

Mein Exschwager ist vor ein paar Tagen gestorben.
Er war schon lange geschieden und hat zwei Töchter.
Die älteste Tochter(18 noch Schülerin) ist bei ihm aufgewachsen. Die jüngere Tochter 16 (auch Schülerin) bei der Mutter.
Er hinterlässt im Prinzip nichts ausser Schulden. Es gibt wohl 3 oder 4 Gläubiger. Es wurden nur immer ganz kleine Summer überwiesen.
Er bezog schon seid Jahren Hartz 4.
Warum er nicht in die Insolvenz ging weiss ich nicht. Ist jetzt eh zu spät.

Nun zu meinen Fragen:
Es gibt da eine Wohnung (etwas über 70qm) mit alten Möbeln und ein 16 Jahre altes Auto.
Es gibt beim ehemaligen Arbeitgeber wohl eine Versicherung.
Begünstigte sind die beiden Töchter.
Die Mädels müssen sicherlich das Erbe ausschlagen, damit sie nicht direkt mit dem Alter verschuldet sind.
Haben sie trotzdem ein Anrecht auf die Versicherung um dem Vater die Beerdigung zu zahlen und für die 18 jährige eventuell ein paar Möbel zu kaufen.
Wir sind auf der Suche nach einer kleinen Wohnung für sie.
Was steht ihr zu?
Halbwaisenrente, Kindergeld und ?
Sie möchte nicht zu ihrer Mutter ziehen mit 18. Es gab kaum Kontakt und die Mutter war damals hunderte Kilometer weit weg gezogen. Da war sie knapp 3 Jahre alt.
Ihr schulisches und privates Umfeld ist hier.
Eine kleine Wohnung ist schon in Aussicht.

LG. Ella


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 788x hilfreich)

Sinnvoll ist es auf jeden Fall für beide Mädchen das Erbe auszuschlagen, wenn der Vater nur Schulden hinterlassen hat. Ihr müsst euch aber darüber im Klaren sein, dass ihr dann absolut nichts mehr machen dürft, d.h., weder die Wohnung ausräumen noch ideelle Werte entfernen noch das Auto veräußern. Auch müsst ihr nicht bzw. die Mädchen die Beerdigung bezahlen. D.h. aber, dass dann das Ordnungsamt sich um die Bestattung kümmert und ihr ggf. nicht erfahrt, wo der Vater bestattet wird. Darüber müsst ihr euch vorher im Klaren sein. Besprecht, was ihr wollt. Sobald sich ein Familienmitglied um die Bestattung oder andere Dinge kümmert wird es schwierig. Es könnte von Amtswegen eine sog. Nachlasspflegschaft angeordnet werden. Nachteil für den Vermieter: Er kann erst in die Wohnung bzw. wieder neu vermieten, wenn ggf ein Erbe gefunden wurde. Wenn nicht, bleibt der Vermieter auf den Kosten für die Räumung sitzen. Hab das selbst erst im letzten Jahr alles mit durchgemacht.
Da die Mädchen aber bestattugnspflichtig sind (als nächste Angehörige) könntet ihr evtl. auch beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stellen, wenn die Mädchen das nicht aus ihrem Vermägen bezahlen können.
Die bestehende Versicherung fällt nicht in die ERbmasse, wenn die Mädchen als Begünstigte eingesetzt sind. Dies ist zu klären. Steht kein Begünstiger drin, fällt die Versicherung mit in das Erbe.
Hoffe ich konnte etwas helfen. Viel Glück euch allen!

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"Scientia potentia est."

-- Editiert Was weiss ich? am 18.02.2012 12:13

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Was weiss ich..

Vielen Dank erstmal für die Info.
Als Begünstigste sind definitiv die beiden Mädchen eingetragen. Die Versicherungs Police wurde gefunden.
Aber wird das Sozialamt das nicht als Vermögen werten, wenn sie einen Antag stellen sollten auf Übernahme der Bestattungskosten?

LG. Ella

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-- Editiert Ella54 am 18.02.2012 13:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7310 Beiträge, 4321x hilfreich)

Die Kinder sind bestattungspflicht und verpflichtet, sich um die Bestattung kümmern (einfache/günstige "Ausführung).

Als Begünstigste sind definitiv die beiden Mädchen eingetragen. Die Versicherungs Police wurde gefunden.
Dann gehört die Versicherung nicht zum Nachlass.

Aber wird das Sozialamt das nicht als Vermögen werten, wenn sie einen Antag stellen sollten auf Übernahme der Bestattungskosten?
Ja klar ist das Vermögen. Das Geld könnte dann für die Bestattung verwendet werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45006 Beiträge, 16024x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber wird das Sozialamt das nicht als Vermögen werten, wenn sie einen Antag stellen sollten auf Übernahme der Bestattungskosten? <hr size=1 noshade>


Ja, davon ist auszugehen.

Wenn der Vater gemeinsam mit seiner Tochter in einer Mietwohnung gelebt hat, so muss sie innerhalb eines Monats nach dem Tod des Vaters gegenüber dem Vermieter erklären, dass sie nicht in das Mietverhältnis eintreten will. Anderfalls geht der Mietvertrag auch bei einer Ausschlagung auf sie über (§ 563 BGB ).

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 788x hilfreich)

Wir wissen ja nicht wie hoch die Versicherung ist und ob für die Mädels überhaupt was übrig bleibt, wenn sie davon die Bestattung bezahlen müssten. Bleibt was übrig und euch reicht es, dann kümmert euch um die Bestattung. Ist es zuwenig, dann wie gesagt um nichts kümmern. Wenn sie das Erbe ausschlagen sind sie auch nicht bestattungspflichtig, zumal beide noch Schülerinnen sind und über kein Einkommen verfügen.

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"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7310 Beiträge, 4321x hilfreich)

Wenn sie das Erbe ausschlagen sind sie auch nicht bestattungspflichtig, zumal beide noch Schülerinnen sind und über kein Einkommen verfügen.
Die Angehörigen sind auch bestattungspflichtig, wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben!

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke nochmal für die Hilfe..

Werde es so weiter geben. Ich weiss auf jeden Fall, dass sie sich um die Bestattung kümmern.
Mein Exmann unterstützt das Mädel in dieser Hinsicht.
Keiner möchte das mein Exschwager irgendwo anonym bestattet wird.
Danke für eure Infos.
Werde das alles so weiter geben.
Besonders die Info bez. der Mietwohnung hilft uns auch sehr weiter.

LG. Ella

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45006 Beiträge, 16024x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn sie das Erbe ausschlagen sind sie auch nicht bestattungspflichtig <hr size=1 noshade>


Die Aussage ist falsch. Die Kinder sind in jedem Fall bestattungspflichtig, wenn nicht eine andere Person das Erbe annimmt. Wenn sie finanziell nicht leistungsfähig sind, haben sie jedoch die Möglichkeit, beim Sozialamt die Übernahme dr Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu beantragen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ella54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo HH..

Wie ich über deinem Beitrag schon schrieb. Sie kümmern sich gerade um die Bestattung.

LG. Ella

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