Erbe ausschlagen - Welche Mglichkeiten gibt es um sich zu erkundigen was an Erbe da ist?

11. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kaspar ina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Welche Mglichkeiten gibt es um sich zu erkundigen was an Erbe da ist?

Hallo ,vor 2 Monaten ist mein Opa gestorben zu den ich seit 20 Jahren kein richtiges Verhaeltnis hatte.
Ich weis nur das er zum Schluss im Pflegeheim war.Meine Mutter schlug ihr Erbe aus,somit bin ich oder meine Kinder an der Reihe.
Ich lebe aber zur seit in Amerika.Muss ich nun extra wegen des Auschlagen des Erbe nach Deutschland oder geht es auch von hier aus.
Welche Moeglichkeiten gibt es eigentlich um sich zuerkundigen was an Erbe da waere ob Schulden oder so was.
Denn ich kann ja nicht zu meinen Kindern sagen Ihr nehmt jetzt an und haetten dann Schulden am Hals .Oder ich sage ihr schlagt aus und sie haetten wo moeglich was geerbt.
Stimmt es wenn ich im Ausland lebe 6 Monate Zeit habe um das Erbe auszuschlagen?
Vielen dank im voraus Ina




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Ich würde in den USA einen mit einem deutschen Anwalt korrespondierenden (zusammenarbeitenden) Anwalt um Rat fragen, der sicher alles klären kann.
Eine Reise nach D wird sicher nicht notwendig sein.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Vino
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

so weit ich weiss sind 6 Monate richtig, wenn man im Ausland lebt und ausschlagen kann man beim Amtsgericht bzw bei einem Notar(der die unterschrift bestätigt9 und der schickt das dann an das zuständige Amtsgericht.Das ist immer das Amtsgericht an dem Wohnsitz des Vertorbenen. Würde mir also dort auch einen Notar suchen, der sich mit dem deutschen Recht auskennt wenn ihr nicht extra nach D fliegen wollt.
Über das Erbe schlau mahcne könnt ihr euch, wenn ihr einen Erbschein beantragt(bekommt ihr beim Nachlassgericht-Amtsgericht) damit habt ihr Einsicht in alle Konten.

Hoffe ich konnte etwas helfen-bin allerdings kein Anwalt

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Wichtig ist, daß die Ausschlagung auf jeden Fall durch einen Notar beurkundet sein muß.

Außerdem müssen Deine Kinder ebenfalls die Erbschaft notariell beurkundet ausschlagen. Denn wenn deine Ausschlagung wirksam wird, geht das Erbe auf die Kinder.

Gruß Justice

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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