Ich möchte das Erbe meiner Mutter (Vater ist schon verstorben) aus steuerlichen Gründen ausschlagen und somit auf meine 3 Kinder übertragen.
Steht meinen Kindern dann jeweils ein Freibetrag von 205 000 Euro zu oder nur von 51 000 Euro?
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"Reinhard"
Erbe ausschlagen - Welchen Freibetrag?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Jemand der ein Erbe ausschlägt, wird bezogen auf die Erbfolge als verstorben gewertet (§ 1953 Abs. 2 BGB
). Eine solche Regelung gibt es aber im Erbschaftsteuergesetz nicht. Der § 1953 II BGB
bezieht sich ausdrücklich nur auf die Erbfolge.
Im Gesetzestext (§ 16 ErbStG
) heißt es "Kinder verstorbener Kinder" haben einen Freibetrag von 205.000€.
Jemand, der ein Erbe ausschlägt, ist nicht verstorben. Damit gilt mE der Freibetrag von 51.200 €.
Auch die Steuerklassen bei der Erbschaftsteuer stimmen ja nicht mit den Ordnungen der Erbfolge überein. So hat z.B. ein Stiefkind einen Freibetrag von 205.000€, ist aber gesetzlich gar nicht erbberechtigt.
-- Editiert von hh am 09.03.2004 10:38:43
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