Erbe ausschlagen - Wenn mein Vater mal stirbt bin ich und meine Schwester Erben!?

11. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2017 20:39:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Wenn mein Vater mal stirbt bin ich und meine Schwester Erben!?

Hallo! Mein Vater lebt bei mir, hat aber noch das alte Wohnhaus seiner Eltern sowie einige Waldgrundstücke in seinem Besitz.
Bei der Gemeinde wo sein Elternhaus steht hat er Schulden eigentlich auf dem Haus (Kanalanschluß!)! Jetzt ist aber auf seine Waldgrundstücke ein Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen worden. Kann mir einer sagen ob das rechtlich in Ordnung ist oder ob nicht zuerst das Haus versteigert werden müsste! Man muss dazu sagen das das Gebäude jetzt schon ca. 15 Jahre leersteht und die Nebengebäude zum Teil eingestürzt sind! Wenn mein Vater mal stirbt bin ich und meine Schwester Erben! Könnte man dann einen Teil des Erbes ausschlagen (Haus!) oder nur das gesamte Erbe?

-----------------
"Kater"

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 805x hilfreich)

Hallo Kater!

Ein Erbe kannst du entweder nur ganz annehmen oder nur ganz ausschlagen. Sich 'die Rosinen herauspicken' geht leider nicht.

Was ich jedoch nicht ganz verstehe ist, warum ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist. Ihr hättet ja irgendwelche Mahnungen vorab erhalten müssen und euch ggfs. mit den Gläubigern in Verbindung setzen und einigen können.

Auf welchem Grundbuch dieser Vermerk eingetragen ist, bleibt letztendlich dem Gläubiger überlassen, sofern er von den Vermögensverhältnissen Bescheid weiß. Es ist ja aber klar, dass der Gläubiger sich dort eine Vormerkung eintragen lässt, wo er die Chance am größten sieht, dass sein Forderung bei einer Zwangsversteigerung am ehesten befriedigt wird. Eine Vormerkung auf ein Grundstück, auf dem ein seit 15 Jahren unbewohntes Haus nebst eingefallenen Nebengebäude steht, bringt dem Gläubiger nichts, da bei einer Versteigerung wohl kaum etwas für ihn 'herumkommt', da der Wert nur gering sein dürfte.



-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.05.2017 20:39:42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Information Scientia potentia est.

Mein Vater wusste das die Schulden hat und ich könnte Sie Ihm auch bezahlen, nur er ist so ein Sturkopf und will unbedingt sein Elternhaus behalten, und deshalb seh ich nicht ein warum ich so viel Geld in ein Haus das nichts mehr wert ist, stecken sollte. Der Nachteil ist natürlich das damit seine Waldgrundstücke verloren gehen.



-----------------
"Kater"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen