Hallo,
ich möchte das Erbe meines verstorbenen Vaters ausschlagen, da Schulden vorhanden sind.
Ich wohne allerdings sehr weit entfernt von seinem Heimatort und habe derzeit keine Möglichkeit das Nachlassgericht vor Ort aufzusuchen.
Mein Vater ist vor zwei Wochen verstorben, das aufgefundene Testament in dem ich als Erbe genannt bin wurde dem Nachlassgericht vor einer Woche übergeben, ich habe vom Nachlassgericht aber noch nichts gehört.
Wie gehe ich nun vor um das Erbe auszuschlagen? Kann ich einen Notar hier in meiner Stadt aufsuchen? Welche Unterlagen benötige ich? Mit welchen Kosten muss ich insgesamt rechnen?
Erbe ausschlagen - Wie vorgehen?
1. April 2023
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Frage vom 1. April 2023 | 15:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - Wie vorgehen?
#1
Antwort vom 1. April 2023 | 17:07
Von
Status: Richter (8577 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Kann ich einen Notar hier in meiner Stadt aufsuchen?
Ja.
Zitat:Welche Unterlagen benötige ich?
Eine Sterbeurkunde.
Zitat:Mit welchen Kosten muss ich insgesamt rechnen?
Beim Notar sowie beim Nachlassgericht je eine Gebühr in Höhe von EUR 30. Beim Notar kommen noch Schreibauslagen, Porto u. Ust hinzu.
#2
Antwort vom 1. April 2023 | 17:12
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Beim Notar sowie beim Nachlassgericht je eine Gebühr in Höhe von EUR 30. Beim Notar kommen noch Schreibauslagen, Porto u. Ust hinzu.
Also 60 Euro insgesamt + die Auslagen beim Notar? Wie hoch werden diese ca sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. April 2023 | 19:02
Von
Status: Richter (8577 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Also 60 Euro insgesamt + die Auslagen beim Notar? Wie hoch werden diese ca sein?
Schreibauslagen +Porto sind ca. EUR 5,00 + Ust.
#4
Antwort vom 1. April 2023 | 19:06
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Schreibauslagen +Porto sind ca. EUR 5,00 + Ust.
Danke, dann bleiben die Kosten ja im Rahmen.
Muss ich jetzt erst ein Schreiben vom Nachlassgericht abwarten oder kann ich bereits jetzt zum Notar?
#5
Antwort vom 1. April 2023 | 20:13
Von
Status: Richter (8577 Beiträge, 4662x hilfreich)
Zitat :Muss ich jetzt erst ein Schreiben vom Nachlassgericht abwarten oder kann ich bereits jetzt zum Notar?
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