Erbe ausschlagen

15. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)
Erbe ausschlagen

Hallo,

Mein Vater ist gestorben.
Mein Vater war mein Erzeuger, mehr nicht. Bin im Heim aufgewachsen.
Er hat über Jahrzehnte Schulden angesammelt.
Nun möchte ich das Erbe nicht antreten.

Habe gehört, wenn ich zum Amtsgericht gehe, dort gäbe es einen Antrag, den ich ausfüllen kann, womit ich das Erbe ausschlagen kann.

Ist das richtig?
Sind noch weitere Dinge, zu beachten?
Auch für die Beerdigung möchte ich nicht aufkommen.

Danke schon mal.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Habe gehört, wenn ich zum Amtsgericht gehe, dort gäbe es einen Antrag, den ich ausfüllen kann, womit ich das Erbe ausschlagen kann.
Ganz so einfach ist es nicht. Du kannst die Ausschlagung entweder beim zuständigen Nachlassgericht, bei jedem Notar oder beim Amtsgericht an deinem Wohnort abgeben. Die Gebühren hierfür sind gleich, beim Notar fällt zusätzlich UST an.

Sind noch weitere Dinge, zu beachten?

Die Ausschlagungserklärung muss form- und fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen.

Auch für die Beerdigung möchte ich nicht aufkommen.
Grundsätzlich haben die Erben für die Bestattung aufzukommen.

Sollten alle Erben ausschlagen, haben die nächsten Angehörigen trotz Ausschlagung die Kosten zu tragen. Dies ist im Bestattunggesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.



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