Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Erbe.
Der Vater meiner Mutter ist verstorben (seine Ehefrau ist vor ihm verstorben. Mein Großvater hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt mit der Klausel, dass die Geschwister meiner Mutter(Bruder und Schwester),wenn sie auf Ihren Pflichtteil verzichten ein Grundstück A erben.
Das Grundstück ist nach einem Gutachter etwa 240.000€ Wert, jedoch ist in der momentanen Zeit niemand in der Region bereit, den geforderten m² Preis zu zahlen. Zusätzlich ist das Grundstück A mit 150.000€ Schulden belastet.
Als weiterer Wert gibt es ein Grundstück B mit Haus, in dem mein Großvater lebte und welches meine Mutter gerne übernehmen möchte. Dieses Grundstück B hat einen Wert von etwa 150.000€.
Laut Aussage eines Anwalts, würde im Falle, dass die Geschwister meiner Mutter das Grundstück A als Erbe
antreten, meine Mutter jedoch für die Schulden aufkommen müssen. Unter diesen Vorausstezungen würde das Erbe für meine Mutter nicht attraktiv sein, da die Summe der Schulden von 150.000€ für Grundstück A und sosntige Verbindlichkeiten zu hoch wären.
Wenn meine Mutter nun das Erbe ausschlägt, wer würde in der Erbfolge das Erbe meiner Mutter antreten? Ich als ihr Sohn, oder der älteste ihrer Geschwister?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Viele Grüße
Horst
Erbe ausschlagen ?!?
4. März 2013
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Frage vom 4. März 2013 | 18:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen ?!?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. März 2013 | 07:18
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 169x hilfreich)
Es ist ungewöhnlich, dass Grundstück und Grundschuld bzw. Forderung auseinander fallen. Hier mangelt es an Sachverhalt.
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#2
Antwort vom 5. März 2013 | 09:10
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 606x hilfreich)
quote:
Laut Aussage eines Anwalts, würde im Falle, dass die Geschwister meiner Mutter das Grundstück A als Erbe antreten, meine Mutter jedoch für die Schulden aufkommen müssen.
Steht das wirklich so im Testament?
Insgesamt scheint es mit am Sinnvollsten zu sein, wenn sich die Geschwister mal zusammensetzen und selbst eine vernünftige Aufteilung des Erbes vornehmen!
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