Hallo,
leider ist vergangenen samstag meine mutter verstorben...
habe jetzt mal alle ihre verbindlichkeiten durchgerechnet und werde das erbe wohl ausschlagen... wo und wie ich das machen muss ist mir soweit bekannt...
jetzt meine frage...
wie verhällt es sich mit persöhnlichen gegenständen ? da wir zusammen 4 kinder sind, habane sich auch einige sachen wie papiere, stereoanlage usw. bei ihr angesammelt.... darf ich das vorher aus der wohnung entfernen oder was muss ich da beachten ?
desweiteren würde ich trotz ausschlagung gerne einige errinerungsgegenstänge mit nehmen welche keinen grossen wert haben.....
für antworten im voraus danke
gruß
Erbe ausschlagen...?
22. Juni 2005
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Frage vom 22. Juni 2005 | 13:48
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen...?
#1
Antwort vom 23. Juni 2005 | 10:04
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
eine weitere frage die durchaus wichtiger ist....
da unsere mutter ein enkelkind aufgezogen hat (seit der geburt an), und wir es jetzt zu uns genommen haben wollten wir auch dessen bekleidung, spielzeug und einen der kleiderschränke des kindes mit nehmen aber das erbe weiterhin ausschalgen ..... ist das wiederrechtlich oder hat die kleine anspruch auf ihre sachen.... ???
da uns leider das amtsgericht keinerlei auskunft hiezu geben will, kann bzw darf fragen wir hier erst einmal nach...
bitten um rasche antwort da das kind nun schon seit einigen tagen bei uns ist aber noch auf ihr spielzeug warten muss
gruß
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