Erbe ausschlagen

31. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Toralf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen

Am 06.05.03 hatten wir einen Todesfall in der Familie.
Es gab keinerlei Vermögen. Beim Bestatter wurden wir gefragt, ob das Erbe ausgeschlagen wird. Dies verneinten wir und die Kosten wurden von uns übernommen.
Beim auflösen des Konto´s, bei der Sparkasse, stellte sich heraus, dass 1000 Euro Dispo Kredit zu bezahlen waren. Dies wurde auch bezahlt.
Nun, nach drei Monaten, meldete sich der Vermieter und fordert bis Ende August 800 Euro Miete, weil im Mietvertrag eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Nun meine Fragen:
Kann man das Erbe immer noch ausschlagen und das schon gezahlte Geld zurückfordern?
Gibt es eine Möglichkeit,
die Zahlung der Miete abzuwenden?
( Kündigungsfrist event. unwirksam bei Todesfall)

Vielen Dank schon mal im voraus.

Toralf

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten