Mein Vater ist vor rund 2 Wochen verstorben. Ich habe das bisher nur über meine Großmutter erfahren, da mein Vater 500 km entfernt gewohnt hat und wir keinen Kontakt hatten. Seine Frau hat das Erbe
wohl schon ausgeschlagen, ich wäre als ältester Sohn wohl der gesetzliche Erbe, oder? Wie muss ich mich jetzt verhalten, wenn ich das Erbe ausschlagen will? Bekomme ich noch offiziell Post oder muss ich jetzt selber reagieren? Was kann ich hier vor Ort machen? Kann ich auch hier zu einem Gericht gehen? Ich bräuchte ein wenig Hilfe, danke!
-----------------
""
Erbe ausschlagen - aber wie?
1. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2013 | 13:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - aber wie?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Oktober 2013 | 14:36
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1342x hilfreich)
Gehen Sie zum Nachlassgericht am letzten Wohnort Ihres Vaters. Dort erklären Sie die Erbausschlageung.
Nehmen Sie Ihre Geburtsurkunde und den Personalausweis mit.
Die Frist beträgt 6 Wochen ab dem Tag als Sie vom Tod des
Vaters erfahren haben.
Sie können auch zu einem Notar an Ihren Wohnort gehen, aber das kostet extra.
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Oktober 2013 | 16:09
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
quote:Wenn noch mehrere Geschwister da sind erben alle. Es geht nicht nach Alter sondern Verwandtschaftsgrad.
ich wäre als ältester Sohn wohl der gesetzliche Erbe, oder?
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Und jetzt?
Schon
276.047
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten