Erbe ausschlagen als Engel und Urenkel

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
LaLeLu1337
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen als Engel und Urenkel

Hallo ihr Lieben

Stimmt es,dass wenn der Großonkel meines Freundes stirbt:
1.Er das Erbe ausschlagen muß
2. Sein Sohn und damit auch Ich ( als Mutter ) das Erbe ausschlagen muß?
3.Muß man da zum persönlich beim Amtsgericht zugegen sein und tatsächlich €20 zahlen?

Ich danke euch

LAle

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Stimmt es,dass wenn der Großonkel meines Freundes stirbt:
1.Er das Erbe ausschlagen muß

Weshalb sollte er das Erbe ausschlagen müssen ?
I.d.R. schlägt man aus, wenn das Erbe überschuldet ist, ansonsten "erbt" man die Schulden.

2. Sein Sohn und damit auch Ich ( als Mutter ) das Erbe ausschlagen muß?
Wenn er ausgeschlagen hat, fällt die Erbschaft dem Kind an; wenn dieses minderjährig ist, müssen der/die Sorgeberechtigten für das Kind ausschlagen.

3.Muß man da zum persönlich beim Amtsgericht zugegen sein und tatsächlich €20 zahlen?

Die Ausschlagung kann man direkt beim NG (das ist die einfachte Möglichkeit) oder bei einem Notar erklären. Die Kosten hierfür betragen ca. EUR 20-25 EUR (pro Ausschlagung). Wenn beide Eltern zusammen ausschlagen, fällt die Gebühr nur einmal an.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen