Erbe ausschlagen - durfte sein Kind nicht sehen und nur den Unterhalt begleichen

14. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
teddybaerchi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - durfte sein Kind nicht sehen und nur den Unterhalt begleichen

Hallo an alle,
In der Hoffnung einige Antworten zu erhalten wende ich mich mal hier an das Forum:
Also
Folgende Situation:
Person A hat vor 56 jahren einen Sohn bekommen. Wie es so sein sollte, durfte A sein Kind nicht sehen und nur den Unterhalt begleichen, hatte also nie richtigen Kontakt.
Jetzt erfuhr Person A das sein Sohn, der 500 Km entfernt wohnte, gestorben ist.
Das Beerdigungsinstitut hat sich schon an ihn gewandt und die Beerdigung wird in die Wege geleitet. Das er um diese Kosten nicht rum kommt ist ok.
Wie sieht es jetzt aber aus mit der Erbschaft. Person A weiß nicht, ob noch Kinder, Geschwister oder sonstige Verwandschaft vorhanden ist, kennt weder die Lebensumstände noch hat er andere Informationen über seinen Sohn. Es ist lediglich bekannt das sein Sohn mit einer Frau zusammen wohnte -nicht verheiratet -, mehr nicht.
Person A möchte mit der ganzen Angelegenheit weiter nichts zu tun haben.
Um weiteren Sachen entgegen zu wirken möchte A das Erbe ausschlagen. Muß A jetzt das Erbe von alleine ausschlagen und wenn ja wie bzw wo. Oder bekommt A noch amtliche Post in der er über den Tod und das Erbe informiert wird.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das Erbe ausschlagen kann er vor dem Notar an seinem Wohnort,oder am Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen.Einzuhalten ist, ich glaube- die 6-Wochenfrist.
Ob der Verstorbene noch Kinder hatte kann beim zuständigen
Standesamt ermittelt werden.Er muß aber nachweisen dass er der leibl. Vater ist.

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#2
 Von 
teddybaerchi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Habe inzwischen beim Notar nachgefragt und warte noch auf Antwort.

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