Wenn die Erben eines Verstorbenen das Erbe ausschlagen, muss das bei einem Notar vollzogen werden, oder reicht es, wenn man das dem bearbeitenden Notariat schriftlich mitteilt.
Danke
Erbe ausschlagen - muss das bei einem Notar vollzogen werden?
23. Juli 2011
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Frage vom 23. Juli 2011 | 11:10
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen - muss das bei einem Notar vollzogen werden?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2011 | 11:34
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Den Notar kann man sich sparen.
Die Erbausschlagung kann vor dem Nachlassgericht erklärt werden.
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#2
Antwort vom 23. Juli 2011 | 16:57
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht, bei einem Notar oder beim Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden erfolgen. Eine einache Mitteilung reicht nicht aus.
Wichtig ist, dass die Ausschlagungserklärung fristgerecht beim NG vorliegt.
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