Erbe ausschlagen oder annehmen ? Brief von Amtsgericht

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Erbe ausschlagen oder annehmen ? Brief von Amtsgericht

Hallo Zusammen,

meine Mutter hat einen Brief vom Amtsgericht erhalten bezüglich Erbnachlass ihrer Mutter. Ihr wurde mitgeteilt das sie innnerhalb 2 Wochen Bescheid geben muss, ob Sie das Erbe annimmt oder ausschlägt. Meiner Mutter ist nicht bekannt, dass es irgendwie noch etwas zu erben gibt. Weder Schulden noch Vermögen. Deshalb ist sie sich nun nicht sicher wie vorzugehen ist.

Zudem haben ihre Schwester und ihre Halbschwester vor einem halben Jahr einen Anwalt eingeschalten. Das vorletzte Schreiben (ca. Anfang Mai) des Anwaltes ihrer Geschwister forderte, dass meine Mutter bei der Bank meiner Oma Auskunft holen sollen, welche Konten von meiner Oma existierten. Der Anwalt wollte nämlich umgehen, dass erst ein Erbschein ausgestellt werden soll. Meine Mutter verweigerte dies zu tun und teilte dies dem Anwalt mit. Es kam noch ein Schreiben (ca. Ende Juni), indem der RA behauptete, meine Mutter hat nicht geantwortet. Schreiben wurden bis jetzt alle per Einschreiben Rückschein versendet. Es wird mit unfairen Mitteln gespielt. Seit dem hat meiner Mutter von dem RA nichts mehr gehört.

Nun die Fragen:

- Kann meine Mutter irgendwie im Vorfeld herausfinden, ob es sich bei dem Erbe um Schulden oder Vermögen handelt?
- Könnte es sich hierbei um eine (Risiko)Lebensvericherung handeln, in der meine Mutter als Erbin eingetragen wurde?
- Muss das Erbe trotzdem nochmal geteilt werden?
- Könnte eventuell der Anwalt ihrer Geschwister etwas veranlasst haben, was meine Mutter eher in Schwierigkeiten bringen könnte?

Vielen Dank schonmal :)

Grüsse


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Wann ist denn die Großmutter verstorben ? Ich lese da nämlich was von einem halben Jahr. Gibt es ein Testament ? Wieviele Erben gibt es sonst noch? Bitte bedenken Sie: Wenn man das Erbe nicht ausschlägt, ist man automatisch Erbe ! Ein "Erbe annehmen" in dem Sinne, dass man dies schriftlich tun muss, gibt es nicht.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wann ist denn die Großmutter verstorben ? Na, offenbar ist das schon so lange her (und man ist schon solange davon informiert), dass nach dt. Recht gar keine Ausschlagung mehr möglich ist.
Ein "Erbe annehmen" in dem Sinne, dass man dies schriftlich tun muss, gibt es nicht. So ist es - entweder der Beitrag ist ein Fake oder die Sache spielt nicht in D.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von dimo1991):
Wann ist denn die Großmutter verstorben ? Ich lese da nämlich was von einem halben Jahr. Gibt es ein Testament ? Wieviele Erben gibt es sonst noch? Bitte bedenken Sie: Wenn man das Erbe nicht ausschlägt, ist man automatisch Erbe ! Ein "Erbe annehmen" in dem Sinne, dass man dies schriftlich tun muss, gibt es nicht.


Die Grossmutter ist bereits letztes Jahr im Oktober gestorben. Soweit bekannt wurde kein Testament gemacht. Man muss aber dazu sagen, dass meine Mutter einige Jahre keinen Kontakt mit ihrer Familie hatte bevor sie die Pflege meiner Oma übernahm. Ob in diesem Zeitraum von den Geschwistern ein Testament aufgesetzt wurde ist somit nicht bekannt.
Die Erben wären nur meine Mutter und ihre 2 Geschwister (haben sich ja zusammengetan und RA einschaltet).
Ja die Info kennen wir. Steht gross in dem Schreiben des Amtsgerichtes.

-- Editiert von JKG*11 am 30.08.2019 15:23

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#4
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wann ist denn die Großmutter verstorben ? Na, offenbar ist das schon so lange her (und man ist schon solange davon informiert), dass nach dt. Recht gar keine Ausschlagung mehr möglich ist.
Ein "Erbe annehmen" in dem Sinne, dass man dies schriftlich tun muss, gibt es nicht. So ist es - entweder der Beitrag ist ein Fake oder die Sache spielt nicht in D.


Nein das ist kein Fake und die Sache spielt in D! Meine Grossmutter ist letztes Jahr im Oktober gestorben. Der Brief ging erst vor ein paar Tagen bei meiner Mutter ein. Sie fragt sich natürlich nun selbst, ob meine Oma in der Vergangenheit irgendetwas noch vereinbart hatte, ohne dies den Kindern mitzuteilen. Von einem Testament ist nichts bekannt.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Nach den Klarstellungen:

Die Fakten, ob es etwas zu vererben gibt, sind nicht bekannt. Dir nicht, der Mutter nicht und uns erst recht nicht.



Zitat (von JKG*11):
- Kann meine Mutter irgendwie im Vorfeld herausfinden, ob es sich bei dem Erbe um Schulden oder Vermögen handelt?


Im Vorfeld, also vor dem Tod der Oma, wäre das sicher möglich gewesen. Jetzt, nachdem der Erbfall eingetreten ist, muss halt ein Nachlassverzeichniss erstellt werden um Klarheit zu erhalten.

Zitat (von JKG*11):
- Könnte es sich hierbei um eine (Risiko)Lebensvericherung handeln, in der meine Mutter als Erbin eingetragen wurde?

Was ist mit "hierbei" gemeint? Die Frage taucht recht zusammenhanglos auf.

Zitat (von JKG*11):
- Muss das Erbe trotzdem nochmal geteilt werden?

Das Erbe wird unter den Erben aufgeteilt.

Zitat (von JKG*11):
- Könnte eventuell der Anwalt ihrer Geschwister etwas veranlasst haben, was meine Mutter eher in Schwierigkeiten bringen könnte?
Könnte er vielleicht. aber warum sollte er. Es geht doch nur um die Aufteilung des Vererbten und dafür sind die Regelungen eigentlich recht starr.
Die Befürchtung ist für mich unverständlich.

Berry

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ihr wurde mitgeteilt das sie innnerhalb 2 Wochen Bescheid geben muss, ob Sie das Erbe annimmt oder ausschlägt.

Eine Ausschlagung kann nur innerhalb von 6 Wochen (hier nach Kenntnis vom Tod) erfolgen. Wurde diese Frist versäumt, gilt das Erbe "automatisch" als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden. Hiervon wird man nicht informiert.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html

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#7
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

So wie es aussieht bilden deine Mutter und ihre Schwestern eine Erbengemeinschaft. Sie werden nicht weiterkommen wenn sie nicht miteinander reden. Ich würde einfach mal bei dem Anwalt anrufen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Der führt sicherlich nichts "Böses" im Schilde, sondern will im Auftrag seiner Mandanten das Erbe abwickeln. Das geht aber nur gemeinsam.

Beim Tod meines Vaters habe ich mich auch an einen Anwalt gewandt. Nicht um meine Miterben zu hintergehen, sondern weil ich schlichtweg keine Ahnung von der Materie hatte.

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