Erbe ausschlagen oder nicht

30. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
MK-Hummel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen oder nicht

Meine Mutter ist verstorben, nun weiß ich nicht ob das Erbe anzutreten oder auszuschlagen ist.
Aus ihrer Sterbekasse ist noch ein Betrag übrig, es steht aber niemand drin an den das Geld ausgezahlt wird.
Also keine Bezugsperson.
Dann ist noch aus einem Pflegeheim ein Auszahlungsbetrag übrig. Die bräuchten aber auf jeden Fall einen Erbschein, sagte man mir.
Dass meine Mutter selber Schulden hatte kann ich mir nicht vorstellen, allerdings hat sie vor 6 Jahren mal Ärger gehabt und sollte Schulden von ihrem Sohn aus zweiter Ehe und ihrem Exmann (geschieden) übernehmen (Inkasso). Jetzt weiß ich nicht ob da noch was von mir zu holen wäre wenn ich das Erbe antrete?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33929 Beiträge, 17624x hilfreich)

und sollte Schulden von ihrem Sohn aus zweiter Ehe und ihrem Exmann (geschieden) übernehmen (Inkasso). Schulden anderer Leute kann man nicht "übernehmen". Erben kann man sie natürlich, aber da hier auch keiner weiß, ob Ihre Mutter Schulden hatte, kann Ihnen auch keiner sagen, ob Sie das Erbe antreten sollen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Laurentina123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde die 190 Euro für eine anwaltliche Beratung investieren. Es gibt Möglichkeiten sich zunächst eine Übersicht über das Erbe zu verschaffen. Es gibt auch Möglichkeiten das Erbe nur auf die vorhandenen Werte zu beschränken, die Ihre Mutter hinterlassen hat, sie haften dann nicht mit Ihrem Privatvermögen.

Sprich, wenn die Werte die Ihre Mutter hinterlassen hat aufgebraucht sind, für Beerdigung, Mieten, Wohnungsauflösung usw. ist nichts mehr da, brauchen Sie auch nichts von Ihrem Privatvermögen zu zahlen.




-- Editiert von Laurentina123 am 31.03.2019 06:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49314 Beiträge, 17346x hilfreich)

Zitat:
Ich würde die 190 Euro für eine anwaltliche Beratung investieren.


Ich nicht, denn der Anwalt kann auch nicht sagen, ob die Mutter Schulden hatte.

Da sich die Haftung des Erben mit Hilfe der Nachlassinsolvenz oder der Dürftigkeitseinrede auf die Höhe des Nachlasswertes begrenzen lässt sollte man nur dann ausschlagen, wenn man sich sicher ist, dass der Nachlass überschuldet ist.

Da Deine Mutter kocht verpflichtet ist, Schulden des Ex-Mannes oder des Sohnes zu übernehmen, dürfte sich die Sache von vor 6 Jahren erledigt haben.

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