Erbe ausschlagen trotz Patientenverfügung?

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
monsche2105
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen trotz Patientenverfügung?

Mein Mann weiss schon heute, dass er sein Erbe ausschlagen wird. Kann er trotzdem die Patientenverfügung unterschreiben?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

1) Die Frage ist uneindeutig. "Sein Erbe ausschlagen", was bedeutet das?
2) Eine Patientenverfügung hat mit Erbrecht wenig, wenn nicht sogar garnichts zu tun.
3) Jeder Mensch hat das Recht eine Patientenverfügung zu unterschreiben.
4) Um wessen Patientenverfügung geht es? Um Ihre oder um die des Mannes?

-- Editiert von AR0710 am 05.11.2019 10:24

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

(Quelle: Wikipedia)

Die PV hat also überhaupt nichts mit erben zu tun.

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