Erbe ausschlagen und Bestattungskosten vom Bankguthaben?

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gerdel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbe ausschlagen und Bestattungskosten vom Bankguthaben?

Hallo liebe Experten,

ich bitte Euch um Eure Einschätzung:

Person X (volljährig) verstirbt. Er hinterlässt zwei (volljährige) Geschwister und eine Mutter, die entmündigt ist.

In der Erbfolge wird die Mutter erben. Ist das richtig?
Es ist davon auszugehen, dass deren Betreuer das Erbe ausschlagen.

Dann sind die Geschwister in der Pflicht, die Bestattung durchzuführen und die Kosten zu übernehmen. Ist das richtig?
Auch diese werde das Erbe ausschlagen.

Person X erhält noch Lohn und anteilig Urlaub sowie Überstunden von knapp einem Monat. Angenommen, das Konto von Person X ist damit gedeckt.

Können die Geschwister dieses Geld nutzen um die Bestattungskosten zu zahlen?
Die Bestattungskosten werden zwar höher als das zu erwartende Guthaben sein, aber dennoch wäre es eine finanzielle Unterstützung, wenn das Geld für die Bestattung (und sonst nichts) genutzt werden könnte.

Falls das wichtig ist: ein Geschwisterteil hat gerade einen Umzug hinter sich, wird in einem Monat arbeitssuchend sein (derzeit Urlaub). Barvermögen: 0 Euro; anderes Geschwisterteil ist befristet angestellt (bis Ende des Monats); Verdienst ca 1500 Euro netto im Monat, Sparvermögen: 2000 Euro (wobei die Hälfte für eine private Verbindlichkeit gedacht war).

Was meint ihr dazu?

Vielen Dank für Eure Gedanken!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Können die Geschwister dieses Geld nutzen um die Bestattungskosten zu zahlen? Nö. Sie haben das Erbe ausgeschlagen. Folglich gehört ihnen das Geld nicht, sondern der Oberfinanzdirektion als Erbe. Kurzum - derlei dürfte strafbar sein.
Dann sind die Geschwister in der Pflicht, die Bestattung durchzuführen und die Kosten zu übernehmen. Ist das richtig? Nein. Die Bestattungsgesetze legen die Reihenfolge der Bestattungspflicht fest. Eltern kommen darin vor Geschwistern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerdel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, muemmel.
Zu deiner ersten Antwort: das habe ich mir bereits gedacht.

Zu der Frage, ob die Mutter verpflichtet ist: Sie ist entmündigt -hat also einen Betreuer. Finanziell hat sie meines Wissens nach absolut keine Möglichkeiten.

Ich habe auch den § 1615 BGB gelesen.
Was passiert also, wenn die Mutter die Bestattung nicht ausrichten kann (geschweige denn diese zu finanzieren)? Das ist nämlich der Fall. Sind dann nicht die Geschwister in der Pflicht?

Irgendjemand muss es ja machen (Bestattungspflicht).

-- Editiert von Gerdel am 10.08.2015 15:30

7x Hilfreiche Antwort

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