Folgender fiktiver Fall:
Vater V ist verstorben. Mutter M wurde als Alleinerbin im Testament berufen. Es gibt 3 Kinder K1, K2 und K3.
K3 wurde als Ersatzerbe im Testament erwähnt, zudem wurde K3 das Vermächtnis eingeräumt, das Hausgrundstück zu übernehmen, wenn an M, K1 und K2 der Pflichtteil ausbezahlt wird.
Es läuft eine Betreuungsverfahren für M wo K3 die Betreuung übernimmt.
Kann M das Erbe ablehnen und was passiert dann mit dem Rest des Testaments? Greift dann automatisch die Regelung, dass K3 Ersatzerbe wird? Was ist dabei zu beachten?
Erbe ausschlagen und Ersatzerbe?
20. März 2022
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2022 | 15:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbe ausschlagen und Ersatzerbe?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. März 2022 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatKann M das Erbe ablehnen :
Wenn M geschäftsfähig ist, dann kann M das Erbe ausschlagen. Aber warum sollte M denn das Erbe ausschlagen?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. März 2022 | 21:06
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatWelchen Stauts hat es? :
Ist noch nicht abgeschlossen. Nächster Schritt wäre ein Gutachten.
#4
Antwort vom 20. März 2022 | 21:08
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatAber warum sollte M denn das Erbe ausschlagen? :
Weil M mit dem Geldbetrag nichts anfangen kann und V den Geldbetrag ursprünglich vorgesehen hat, damit K3 K1 und K2 auszahlen kann.
-- Editiert von juriger am 20.03.2022 21:10
#5
Antwort vom 21. März 2022 | 08:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatWeil M mit dem Geldbetrag nichts anfangen kann :
Aufgrund des eingeleiteten Betreuungsverfahrens gehe ich davon aus, dass berechtigte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit von M bestehen.
Wenn M jedoch nicht geschäftsfähig ist, dann kann sie nicht ausschlagen. Ein eventuell eingesetzter Betreuer darf nicht ausschlagen.
#6
Antwort vom 21. März 2022 | 10:45
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatAufgrund des eingeleiteten Betreuungsverfahrens gehe ich davon aus, dass berechtigte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit von M bestehen. :
Dem würde ich erstmal widersprechen. Selbst bei einer diagnostizierten Demenz ist man nicht automatisch geschäftsunfähig.
Meiner Erfahrung nach sind vielleicht 5% der Betreuten geschäftsunfähig.
ZitatEin eventuell eingesetzter Betreuer darf nicht ausschlagen. :
Er darf es schon, soweit der Aufgabenkreis dies ermöglicht. Bei einem werthaltigen Nachlass ist es nur schwierig eine Genehmigung des Betreuungsgerichts zu erhalten.
-- Editiert von Ballivus am 21.03.2022 10:45
Und jetzt?
Schon
266.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten