Erbe ausschlagen und Witwenrente

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
sonric
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen und Witwenrente

Meine Schwester ist seit 3 Jahren von ihrem Ehemann getrennt lebend aber nicht geschieden.
Dieser ist nun schwer krank und wird vermutlich in kürze versterben.
Aus der Vergangenheit hat der Ehemann hohe Schulden, für die meine Schwester bei der Bank nicht mit unterschrieben hat.
Wie sieht es nun bei dessen Ableben aus. Sollte meine Schwester das Erbe ausschlagen, um nicht evtl. noch für die Schulden aufkommen zu müssen?
Wie sieht es dann mit der Witwen-Pension aus? Steht ihr diese trotzdem zu, oder nicht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es dann mit der Witwen-Pension aus? Steht ihr diese trotzdem zu, oder nicht?



"Der Anspruch Ihrer Mutter auf eine Hinterbliebenenrente folgt aus § 46 des sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI). Dies ist ein eigenständiger Anspruch der Witwe, der keine Annahme der Erbschaft voraussetzt, sondern lediglich von der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen abhängt. Die Ausschlagung der Erbschaft hat nur zur Folge, dass die Erben nicht in die Rechtstellung Ihres Vaters eintreten. Ihre Mutter verliert damit also nur solche vererblichen Ansprüche, die ihrem Ehegatten vor seinem Tod zustanden.
Eigene Ansprüche, wie eben die Witwenrente, können folglich nicht dadurch erlöschen, dass es aufgrund der Ausschlagung nicht zum Anfall der Erbschaft kommt."

Quelle:https://www.mv-recht.de/artikel/41/wie-kann-man-das-erbe-ausschlagen-und-was-gibt-es-dabei-zu-beachten

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