Erbe ausschlagen und auf Großvater übertragen?

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen und auf Großvater übertragen?

Mein Großvater will sein Haus verkaufen und mein Bruder und ich sollen nun entscheiden, ob wir miterben wollen oder das Erbe ausschlagen. Wir würden es gerne so machen, dass wir momentan kein Erbe annehmen, sondern unser Großvater die Summe des verkauften Hauses alleine erbt und dann durch ihn an uns vererbt. Also so, dass das Geld erstmal weiterhin allein meinem Großvater gehört und er das Geld dann quasi in einem späteren Schritt an uns vererben kann. Ist dies überhaupt rechtlich möglich oder haben wir, wenn wir jetzt das Erbe ausschlagen, dann kein Recht mehr auf das Geld vom Hausverkauf durch spätere Vererbung durch meinen Großvater?
Und noch etwas: wo und wie beantragt man einen Erbschein oder einen Erbausschlag? Muss man dafür vor Ort sein in der jeweiligen Stadt wo mein Großvater lebt?

Danke

-- Editiert von go603477-94 am 28.02.2022 22:16

-- Editiert von go603477-94 am 28.02.2022 22:17

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15 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Mein Großvater will sein Haus verkaufen und mein Bruder und ich sollen nun entscheiden, ob wir miterben wollen oder das Erbe ausschlagen.


Was hat denn eine Erbausschlagung mit einem Hausverkauf zu tun?

Zitat (von go603477-94):
Wir würden es gerne so machen, dass wir momentan kein Erbe annehmen,


Wer ist denn gestorben?

Zitat (von go603477-94):
sondern unser Großvater die Summe des verkauften Hauses alleine erbt


Und wer ist dann derjenige, der das Haus verkauft, d.h. wer ist jetzt Eigentümer?

Zitat (von go603477-94):
Ist dies überhaupt rechtlich möglich oder haben wir, wenn wir jetzt das Erbe ausschlagen,


Nochmal: Wer ist denn verstorben und warum erben die Enkel?

Zitat (von go603477-94):
Und noch etwas: wo und wie beantragt man einen Erbschein oder einen Erbausschlag? Muss man dafür vor Ort sein in der jeweiligen Stadt wo mein Großvater lebt?


Nach dem Tod des Großvaters kann man beim für seinen Wohnort zuständigen Nachlassgericht oder bei einem beliebigen Notar das Erbe ausschlagen oder den Erbschein beantragen. Die Ausschlagung ist bei jedem Nachlassgericht möglich.

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#2
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Großmutter ist gestorben und sie und mein Großvater haben ein Haus besessen, welches sie verkaufen wollten. Nun wurde das Haus auf meinen Großvater und meinen Bruder und mich übertragen.. bzw soll es übertragen werden. Verkauft wurde es noch nicht. Für den Verkauf, so wurde uns mitgeteilt, sei unser Erbschein dann wichtig, da wir dann im Kaufvertrag involviert wären. So habe ich es verstanden...

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#3
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir aber momentan so eine große Geldsumme noch nicht annehmen möchten, wäre es uns lieber, wenn mein Opa das Haus alleine erbt und verkauft und wir erst im Falle seines Todes das Geld vom Hausverkauf erben würden. Also was wäre jetzt am schlausten? Ist ein Erbausschlag mit viel Aufwand verbunden und wie werden die Kosten da überhaupt festgesetzt? Können wir überhaupt später dann noch Geld von meinem Großvater erben, wenn wir theoretisch jetzt das Haus als Erbe ausschlagen würden? Das alles ist wirklich sehr verwirrend...

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von go603477-46):
Nun wurde das Haus auf meinen Großvater und meinen Bruder und mich übertragen.


Und das Kind der Großeltern, das Euer Elternteil ist, ist bereits verstorben? Oder warum habt Ihr als Enkel geerbt.

Zitat (von go603477-46):
Für den Verkauf, so wurde uns mitgeteilt, sei unser Erbschein dann wichtig, da wir dann im Kaufvertrag involviert wären.


Richtig, außerdem müsst Ihr den Kaufvertrag auch unterschreiben.

Zitat (von go603477-46):
Ist ein Erbausschlag mit viel Aufwand verbunden


Eine Erbausschlagung ist nur innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod der Großmutter möglich. Außerdem kann es sein, dass der Großvater nach einer Erbausschlagung gar nicht Alleinerbe ist. Davon würde ich daher abraten.

Wenn Ihr jetzt kein Geld haben wollt, dann nehmt das Erbe an und schenkt Eurem Großvater Eiren Anteil am Kaufpreis. Dabei ist jedoch zu beachten, dass jeder Enkel max. 20.000€ steuerfrei verschenken kann.

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#5
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, der Vater ist bereits verstorben.

Ich frage mich nur, ob wir überhaupt einen Erbschein brauchen oder das Erbe einfach automatisch (still) annehmen können? Wenn wir doch eh automatisch rechtlich die nächsten Erben sind, dann brauchen wir doch keinen Erbschein oder?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Wenn wir doch eh automatisch rechtlich die nächsten Erben sind, dann brauchen wir doch keinen Erbschein oder?


Doch, für den Verkauf der Immobilie ist ein Erbschein zwingend erforderlich, da das Grundbuchamt eine offizielle Urkunde benötigt, aus der hervor geht, dass Ihr Erben seid.

Der Erbschein ist dabei nicht für die Annahme des Erbes erforderlich, denn das Erbe hat man stillschweigend angenommen, wenn man es nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen hat. Vielmehr ist der Erbschein wie ein Ausweis zu sehen, der offiziell bestätigt, dass Ihr geerbt habt.

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#7
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke. Nun sind Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins ja sehr hoch (wert der Immobilie ca 300.000€). Mein Bruder und ich sind allerdings Studierende und können diesen hohen Betrag der dann auf uns zukäme (wahrscheinlich um die 1000€?) nicht einfach so bezahlen.. was kann man da machen bzw. wie wird das überhaupt abgerechnet?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Betrag der dann auf uns zukäme (wahrscheinlich um die 1000€?) nicht einfach so bezahlen.


Berechnungsgrundlage ist der Anteil der verstorbenen Großmutter an der Immobilie, ich vermute mal 50%.

Für einen Nachlasswert von 150.000€ fallen Kosten in Höhe von 708€ für einen gemeinschaftlichen Erbschein an, wenn dieser direkt beim Nachlassgericht beantragt wird. Anteilig entfallen dann auf jeden Enkel 177€.

Zitat (von go603477-94):
was kann man da machen bzw. wie wird das überhaupt abgerechnet?


Wenn Ihr schon so großzügig seid und dem Großvater Eure Anteile überlassen wollt, dann dürft Ihr vom Großvater wohl auch erwarten, dass er die Kosten für den Erbschein übernimmt.

Beachtet werden sollte jedoch, dass der Erbteil jedes Enkels 37.500€ beträgt, aber nur 20.000€ steuerfrei dem Opa geschenkt werden dürfen

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#9
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Heißt also, wir benötigen nicht für die Erbschaft einen Erbschein, sondern für den Verkauf des Hauses (Grundbuch). Und wenn wir keinen Erbschein beantragen, dann kann das Haus nicht verkauft werden? Bzw kann unser Großvater das Haus nicht einfach nur in seinem alleinigen Namen verkaufen und so das Erbe alleine beziehen?

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Heißt also, wir benötigen nicht für die Erbschaft einen Erbschein, sondern für den Verkauf des Hauses (Grundbuch).
Falsch. Gem § 82 GBO ist das Grundbuch zu berichtigen. Und dafür benötigt ihr den Erbschein.

Zitat (von go603477-94):
Und wenn wir keinen Erbschein beantragen, dann kann das Haus nicht verkauft werden?
Doch, grundsätzlich schon.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Heißt also, wir benötigen nicht für die Erbschaft einen Erbschein, sondern für den Verkauf des Hauses (Grundbuch).


Den Erbschein würdet Ihr auch benötigen, wenn das Haus nicht verkauft wird.

Zitat (von go603477-94):
Und wenn wir keinen Erbschein beantragen, dann kann das Haus nicht verkauft werden?


Richtig.

An welche Möglichkeit @bostonxl denkt ist mir völlig unklar.

Rein theoretisch kann man natürlich einen Kaufvertrag abschließen, nur hätte dann der Notar wohl seine Amtspflichten verletzt, weil sich das Grundbuchamt ohne Erbschein weigern wird, den Käufer als Eigentümer in des Grundbuch einzutragen.

Zur Klarstellung noch ein Hinweis, der hier nicht relevant ist:
Statt eines Erbschein würde auch ein notarielles Testament der Großmutter mit Eröffnungsprotokoll reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go603477-94
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Infos. Aber ich verstehe noch nicht ganz, weshalb (außer der Sache mit dem Grundbuch) ein Erbschein notwendig ist, wenn wir doch gesetzlich gesehen die nächsten Erben sind so oder so..

Ein offizielles Testament gibt es nicht..

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Da wir aber momentan so eine große Geldsumme noch nicht annehmen möchten,


Grund - Bafög Verlust?
ALG 2 Bezug oder Privatinsolvenz?

Über das Finanzamt gibt es Datenabgleiche mit Sozialämtern, da könnte dann auffallen, dass das Erbe abgelehnt oder dem Opa geschenkt wurde.
Außerdem sollten sie bedenken, es kommt nicht selten vor, dass Verwitwete auch im höheren Alter neue Partner finden. Würde der Opa wieder heiraten und es gibt kein Testament, dann erbt seine Witwe die Hälfte seines Vermögen, also auch euren Anteil von der Oma. Die andere Hälfte fällt euch zu.
Wäre Euch das lieber?







-- Editiert von Loni12 am 01.03.2022 11:28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von go603477-94):
Aber ich verstehe noch nicht ganz, weshalb (außer der Sache mit dem Grundbuch) ein Erbschein notwendig ist,


Es ist auch nur für das Grundbuch ein Erbschein zwingend erforderlich. Denkbar ist zudem, dass die Bank einen Erbschein verlangt, je nachdem wie die Bankverbindungen genau zwischen den Großeltern geregelt waren.

Zitat (von Loni12):
Grund - Bafög Verlust?
ALG 2 Bezug oder Privatinsolvenz?


Geerbt habt Ihr die Immobilie auch ohne Erbschein, d.h. in BaFöG-Anträgen, ALG II-Anträgen usw. ist der Erbteil am Haus auch dann als Vermögen anzugeben, wenn noch kein Erbschein beantragt wurde.

Sollte @Loni12 recht haben, so muss auch noch geprüft werden, ob Ihr Euren Erbteil am Haus einfach dem Großvater überlassen dürft.

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