Erbe ausschlagen vs Nachlassverwalter

9. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
pennsylwaynia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen vs Nachlassverwalter

Hi, ich versuche mal meine Situation zu schildern:

Tante (T), kinderlos, ist verstorben und es gibt insgesamt 4 erbberechtigte Personen 2. Grades A, B, C, D.

A hat 2021 von T 10.000 bekommen, die für die Beerdigung gedacht waren und das wurde auch schriftlich festgehalten. Allerdings wurde das Verhältnis von A zu T bis zum Tod immer schlechter und laut T sollte nun B die Abwicklung übernehmen da B durch den jüngsten Tod der Mutter (Schwester von T) mit der Aufgabe besser vertraut sein sollte. Dadurch ist das Verhältnis von A und B aber erschüttert worden und bis zum heutigen Tage herrscht Funkstille. B und C sind Geschwister aber C ist in der Sache bis jetzt nicht involviert und glaubt dass A und B alles machen und D ist noch weniger involviert.

Das angesprochene Schreiben muss nun in der Wohnung gefunden worden sein, als der Bestatter T aus der Wohnung abgeholt hat, denn A hat Post vom Bezirksamt erhalten, wo mitgeteilt wurde, dass A für die Bestattung zuständig sei. Nur es fallen ja noch andere Kosten an z.B. Wohnungsauflösung etc und dafür wird das Geld nicht reichen, sodass A nicht gewillt ist allein mit der Bestattung anzufangen, weil nicht dass es am Ende heißt, dass A auch für die anderen Kosten auch aufkommen muss.

Daher denkt A daran, das Erbe auszuschlagen. Die Frage ist nur was trotz der Ausschlagung für Kosten anfallen würden (z.B. Beerdigung, Notar für die Ausschlagung etc.) Oder würde die Beerdigung dann auf die anderen 3 erbberechtigten übergehen? Und die wichtigste Frage: Wo müssten dann die 10.000 hin? B,C oder D werden das Geld wohl nicht annehmen. Einzahlen auf das Konto von T könnte man das Geld wohl auch nicht, da keine Vollmachten vorliegen? Generell sind keine Dokumente geklärt worden z.B. Geburtsurkunde etc.

Die andere Option wäre ein Nachlassverwalter einzuschalten. Dies könnte insbesondere deswegen interessant sein weil T über die letzten Jahre immer mehr Geld vom Konto abgeholt hat, wo unklar ist was mit dem Geld passiert ist. Es ist als unklar ob B was erhalten hat und sicherlich auch schwer nachweisbar da kein Schreiben wie bei A vorliegt. Mit einem Nachlassverwalter könnte man wahrscheinlich eher „für Gerechtigkeit" sorgen, wobei wahrscheinlich die Kosten vermutlich höher wären als wenn man das Erbe ausschlägt, wobei die Kosten dann auch durch 4 geteilt werden würden.

A ist aktuell sehr unsicher, welche der beiden Optionen die beste wäre (oder gibt es sogar noch eine Dritte?) und freut sich über jede Nachricht




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von pennsylwaynia):
und laut T sollte nun B die Abwicklung übernehmen

Sieht B das auch so, dass B zuständig ist? Wurde diese Änderung irgendwo schriftlich festgehalten?

Wenn A und B sich darüber einig sind, dann übergibt A die 10.000€ an B und B organisiert die Beerdigung.

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#2
 Von 
pennsylwaynia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sieht B das auch so, dass B zuständig ist? Wurde diese Änderung irgendwo schriftlich festgehalten?


Nein für B ist schriftlich nix festgehalten. Es gibt aber auch keinen Kontakt zwischen A und B.
Da über die letzten Jahre T systematisch Geld vom Konto abgeholt hat, könnte B aber trotzdem etwas erhalten haben, da sonst die Frage offenbleibt, wo das Geld geblieben ist. Die letzten Jahre hatten B und T Kontakt, mehrere Treffen wurde im Kalender formal festgehalten.

Aufgrund dieser undurchsichtigen Lage sieht A sich gezwungen entweder das Erbe auszuschlagen oder einen Nachlassverwalter einzuschalten, weil unter A,B,C und D keine Einigung herbeigeführt werden wird.

-- Editiert von User am 9. April 2026 11:04

Signatur:

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#3
 Von 
pennsylwaynia
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von hh):
Wenn A und B sich darüber einig sind, dann übergibt A die 10.000€ an B und B organisiert die Beerdigung.


Es wird unter keinen Umständen Kontakt zwischen A und B geben, demnach wird es auch keine Geldübergabe geben.

-- Editiert von User am 9. April 2026 10:59

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#4
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich tue mich etwas schwer mit einer Antwort. Einerseits Erbe ausschlagen, andererseits einen Nachlaßverwalter damit es "Gerechtigkeit" gibt.

Wenn nun niemand mit niemandem spricht, wäre meine Vorgehensweise:
Bestattung beauftragen und bezahlen. Erbe ausschlagen und selber die 30 Euro Gebühr bezahlen (bzw. beim Notar 35,70 Euro).
Den Rest des Geldes aufs Konto der Tante überweisen. Im Verwendungszweck sinngemäß "von 10000 Euro die Bestattungskosten und Friedhof mit 7500 bezahlt. Das ist der Rest." schreiben.

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