Erbe ausschlagen wegen Darlehen?

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
lallejoe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen wegen Darlehen?

Hallo zusammen. Hoffe ihr könnt uns hier weiterhelfen. Folgend das Szenario:

Wir sind 3 Brüder mit einer Schwester, Mutter sehr krank, Vater schon länger verstorben. Unsere Mutter hat uns vor 9 Jahren je 50000.- Darlehen gegeben. Seit sie krank ist, verwaltet ein Bruder ihr Vermögen und kümmert sich um alle Zahlungen. Vor zwei Jahren kam raus, dass dieser Bruder fast das gesamte Vermögen von 100000 veruntreut hat. Vor einem halben Jahr ist Mutter verstorben und es stehen noch hohe Zahlungen aus, für welche kein Geld da ist. Wir drei restlichen Geschwister sind der Meinung, dass unser Bruder, welcher das Geld veruntreut hat, für die Zahlungen aufkommen soll - er nicht. Wie sollen wir vorgehen? Wenn wir das Erbe ablehnen, was passiert mit den Darlehen? Müssen wir dieses zurückzahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15797 Beiträge, 9076x hilfreich)

Zitat:
Wenn wir das Erbe ablehnen, was passiert mit den Darlehen?

Wenn Ihre Mutter vor einem halben Jahr verstorben ist, dann dürfte die Frist für eine Ausschlagung des Erbes sehr wahrscheinlich vorbei sein. D.h. Sie haben die Verpflichtungen der Mutter schon geerbt.

Zitat:
Wenn wir das Erbe ablehnen, was passiert mit den Darlehen? Müssen wir dieses zurückzahlen?

Natürlich. Die Rückzahlungspflicht verschwindet ja nicht dadurch, dass die Darlehensgeberin stirbt. Es muss halt an die Erben zurückgezahlt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3827 Beiträge, 2363x hilfreich)

Ich bin kein Experte, aber spontan würde ich vermuten, dass die Forderungen der Mutter ebenfalls vererbt werden. Wenn jetzt drei Geschwister das Erbe ausschlagen, das vierte Geschwister (der veruntreuende Bruder) jedoch nicht, dann erbt dieser allein. Er erbt dann die Schulden genauso wie die Forderungen aus dem Darlehen. Unter Umständen kann das ein gutes Geschäft für den verbleibenden Erben seinsein.

Leider sind die Angaben zu spärlich, um genauer darauf eingehen zu können:
- wurde von den Darlehen in den 9 Jahren schon was an die Mutter zurückgezahlt?
- wie hoch sind die ausstehenden Zahlungen der Mutter (Schulden)
- gibt es ein Testament?
- lässt sich die Veruntreuung gerichtsfest beweisen?
- gibt es noch anderes Vermögen? Immobilien? Häuser, Eigentumswohnungen? Wer 200.000 € Darlehen an Kinder vergibt und weitere 100.000 € Geldvermögen besaß, dass veruntreut wurde, hat wahrscheinlich nicht zur Miete gewohnt. Das wäre lebensfremd.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lallejoe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen. Vielen Dank für euere schnellen Rückmeldungen.

Wir haben per gestern noch 6 Tage Zeit um das Erbe anzunehmen oder abzulehnen.

Vermögenswerte (Haus) gibt es keine mehr, die wurden während der Krankheit von Mutter zwecks Bezahlung der Pflegekosten verkauft und sind komplett aufgebraucht. Nun gibt es noch letzte Forderungen von 30000.-. Ein Testament gibt es nicht und die Darlehen wurden nur verzinst aber nicht zurückbezahlt.

Wenn ich euch richtig verstehe, verhält es sich bei einer Annahme des Erbes so, dass alle Erben ihr Darlehen zurückzahlen müssen, da aber alle ein gleich grosses Darlehen bezogen haben, ist dies hinfällig. Die Kosten von 30000 werden durch die Erben geteilt.

Falls einer das Erbe ausschlägt, muss er das Darlehen zurückzahlen, muss sich aber auch nicht an den letzten Forderungen von 30000.- beteiligen - also für denjenigen ganz klar die schlechtere Variante?

-- Editiert von lallejoe am 11.11.2016 09:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16384 Beiträge, 5801x hilfreich)

Zitat (von lallejoe):
Wenn ich euch richtig verstehe, verhält es sich bei einer Annahme des Erbes so, dass alle Erben ihr Darlehen zurückzahlen müssen, da aber alle ein gleich grosses Darlehen bezogen haben, ist dies hinfällig. Die Kosten von 30000 werden durch die Erben geteilt.
Falls einer das Erbe ausschlägt, muss er das Darlehen zurückzahlen, muss sich aber auch nicht an den letzten Forderungen von 30000.- beteiligen - also für denjenigen ganz klar die schlechtere Variante?

Jepp, richtig verstanden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Kurz zusammengefasst:

Erbe antreten:
Darlehen braucht nicht zurückgezahlt werden, dafür erbt man im schlimmsten Fall 30000 € Schulden (gesamtschuldnerische Haftung).
Im schlimmsten Fall (Gläubiger wendet sich nur an Sie und der rest der Geschwister kann nicht zahlen) bleibt unterm Strich eine Zahl von +20.000 € stehen.

Erbe ausschlagen:
Darlehen muss zurückgezahlt werden, dafür erbt man keine Schulden.
Unterm Strich -50.000 €

0x Hilfreiche Antwort

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