Erbe ausschlagen wegen Kinderbaugeld

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nemora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen wegen Kinderbaugeld

Hallo,

folgender Sachverhalt: Mein Schwiegervater ist vor einer Woche plötzlich verstorben, es gibt kein Testament. Erben sind jetzt seine Ehefrau (Steht auch im Grundbucheintrag zum Hauses mit ihm), meine Frau (seine Tochter) sowie sein Bruder.

Alle Beteiligten wollen, dass die Witwe Alleinerbin wird.

Wir können das Erbe nicht annehmen und ihr dann ein Wohnrecht ausstellen, weil wir so 24.000€ (2 Kinder) an Baukindergeld verlieren würden die wir demnächst einsetzen wollen. Wenn wir das Erbe jetzt ausschlagen, reicht es dann einen der online verfügbaren Vordrucke auszufüllen, zu unterschreiben und beim Nachlassgericht einzureichen? Muss ich den Nachlasswert ermitteln oder kann ich einfach sagen "Ausschlagung aus allen Berufungsgründen, der Nachlass könnte überschuldet sein" auch wenn er vermutlich nicht überschuldet ist? Prüft das wer nach? Die 30€ Gebühr dafür wären ja ok, aber jetzt noch hunderte von € für irgendeine "0,5 Gebühr" ist eher unschön...

Wir wollen einfach gar nichts mit dem Erbe zu tun haben und dürfen auf keinen Fall in irgendeinem Grundbuch stehen!

Vielen Dank für jegliche Hilfe, Erfahrungswerte oder Tips!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wenn wir das Erbe jetzt ausschlagen, reicht es dann einen der online verfügbaren Vordrucke auszufüllen, zu unterschreiben und beim Nachlassgericht einzureichen?


Nein, das reicht nicht. Eine Ausschlagung muss man beim Notar oder zur Niederschrift beim Nachlassgericht erklären.

Das Ziel, die Witwe zur Alleinerbin zu machen wird nicht dadurch erreicht, dass die beiden Kinder ausschlagen, da dann die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten Neffen) zum Zuge kommen.

Zitat:
Prüft das wer nach?


Hier wird Dir niemand Ratschläge geben, wie man Straftaten (Betrug) am Besten vertuschen kann.

Zitat:
weil wir so 24.000€ (2 Kinder) an Baukindergeld verlieren würden die wir demnächst einsetzen wollen.


Habt Ihr den Kaufvertrag für Eure Immobilie schon unterschrieben oder ist das erst geplant?

Zitat:
Wir wollen einfach gar nichts mit dem Erbe zu tun haben und dürfen auf keinen Fall in irgendeinem Grundbuch stehen!


Das geht auch anders, z.B. durch Abschichtung.
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/geerbtes-Haus-an-Ehefrau-ueberschreiben-__f550033.html

-- Editiert von hh am 12.03.2019 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nemora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank erstmal für die Antwort. Eine Straftat begehen will keiner von uns nur um das Erbe auszuschlagen. Welche Kosten entstehen wenn ich zum Nachlassgericht gehe und meine Frau (Einzige Tochter) sowie der einzige Bruder des Verstorbenen dort das Erbe ausschlagen wollen? Einmal 30€? Ich habe noch 2 Kinder (4Monate/2Jahre), muss ich für die auch schon das Erbe ausschlagen? Weitere Verwandte/Eltern gibt es nicht, um soweit ich informiert bin sind Verwandte 3ten Grades beim versterben des Ehepartners sowieso erstmal nicht erbberechtigt (?)

Vielleicht noch zur Klärung um den Nachlass zu beschreiben: Es geht nur um ein kleines Haus (ca. 180.000€, evtl. noch ein Auto), nichtmal ein Grundstück (-> Erbpacht). Das Haus gehört noch mit 37.000€ der Bank, wir würden also auch Schulden erben.

Vielen Dank für jegliche Hilfe! Wir haben gedacht das es in Deutschland deutlich einfacher (und kostenfrei) wäre ein Erbe auszuschlagen... So kann man sich irren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Welche Kosten entstehen wenn ich zum Nachlassgericht gehe und meine Frau (Einzige Tochter) sowie der einzige Bruder des Verstorbenen dort das Erbe ausschlagen wollen? Einmal 30€?


Abzüglich der Schulden hat das Haus einen Wert von 143.000€, davon gehören dem Schwiegervater wahrscheinlich 50%, also 71.500€. Der Erbanteil für Dich und Deinen Bruder beträgt je 1/4, also je 17.875€. Die Gebühr beträgt dann jeweils etwa 50€.

Zitat:
Ich habe noch 2 Kinder (4Monate/2Jahre), muss ich für die auch schon das Erbe ausschlagen?


Ja, das kann man dann in einem Rutsch erledigen und kostet dann keine zusätzlichen Gebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Allerdings könnte es sein, dass das Familiengericht der Ausschlagung für die Kinder zustimmen muss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Allerdings könnte es sein, dass das Familiengericht der Ausschlagung für die Kinder zustimmen muss


Nein, wenn die Kinder nur durch Ausschlagung eines Elternteils zu Erben werden, dann ist die Zustimmung des Familiengerichtes nicht erforderlich (§ 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB )

0x Hilfreiche Antwort

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