was ist zu tun, wenn...
Ehepaar ein Haus zu gleichen Teilen und 3 Kinder besitzt
kein Testament vorhanden
Mann stirbt
und Kinder wollen nun das Muttern Haus verkauft...
winkserchen
P. S. wer erbt überhaupt was ?
Erbe auszahlen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nach dem Tod des Ehemanns besitzt die Mutter 75% des Hauses und die Kinder je 1/12. Ein Anspruch auf Auszahlung des Erbes besteht nicht.
Jedes einzelne Kind kann jedoch durch Beantragung einer Teilungsversteigerung den Verkauf des Hauses erzwingen.
Es wäre jedoch angebracht, wenn man in diesem Fall eine gütliche Einigung finden könnte.
-- Editiert von hh am 13.06.2006 16:32:43
Danke
verstehe ich das richtig, das dann die 25 % der Kinder versteigert würden?
die gütliche Einigung klappt irgendwie nicht, weil die lieben Kinder Geld sehen wollen ...
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--- editiert vom Admin
Nein, in so einem Fall würde das gesamte Haus versteigert werden.
hmmmm...meine arme Nachbarin...
trotzdem Danke
--- editiert vom Admin
Ich kann die Meinung von Pawel Pikowitzsch auch nur unterstützen.
Einziges wirksames Druckmittel ist, dass die Kinder befürchten müssen den 75%-Anteil zu verlieren.
Man kann das Geld irgendwie verjubeln oder mindestens die Kinder testamentarisch enterben.
Die Kinder werden sich doch sicher überlegen, ob sie sofort 8,3% des durch die Versteigerung noch geschmälerten Erlöses haben wollen oder lieber 33% des gesamten Hauses, dafür aber später.
Halten die Kinder denn alle zusammen oder geht der Wunsch nach einem Verkauf nur von einem oder zei Kindern aus?
dummerweise hauen alle 3 auf Muttern ein...und die ist 70...
wird also schwer mit verjubeln...
und dann ist da ja noch das Enkelsehverbot für den Fall das Muttern sich weiter weigert...
mich friert, wenn ich sowas höre...
für den Fall DAS kann doch aber Muttern ihr Haus selbst ersteigern, oder ?
für den Fall DAS kann doch aber Muttern ihr Haus selbst ersteigern, oder ?
Ja, natürlich geht das, wenn sie das Geld dafür hat. Allerdings wäre es dann geschickter, die Kinder direkt auszuzahlen.
Sie kann die Kinder dann natürlich trotzdem testamentarisch enterben. Sie würden dann nur den Pflichtteil, also die Hälfte des Hauswertes bekommen.
Von dem Testament muss sie den Kindern ja nichts erzählen. Das lässt sie notariell aufsetzen und beim Amtsgericht hinterlegen.
Wer dann an Stelle der Kinder den Nachlass erhalten soll, kann sie natürlich selbst entscheiden. Ggfls. geht das an eine gemeinnützige Organisation.
naja aber wenn sie die Kinder direkt auszahlt, zählt ja der Verkehrswert...der bei einer Versteigerung zu zahlende Betrag dürfte doch deutlich niedriger liegen ?
wie wäre es mit nem Strohmann und Nießbrauch...wäre das eine Alternative ?
naja aber wenn sie die Kinder direkt auszahlt, zählt ja der Verkehrswert
Das ist reine Verhandlungssache.
wie wäre es mit nem Strohmann und Nießbrauch...wäre das eine Alternative ?
Das ginge auch. Du meinst, ein Strohmann ersteigert das Haus und verkauft anschließend für einen größeren Betrag das Nießbrauchrecht an die Mutter zurück. Damit würde man wohl sogar noch die Pflichtteilsansprüche der Kinder umgehen oder mindestens deutlich schmälern.
und dann ist da ja noch das Enkelsehverbot für den Fall das Muttern sich weiter weigert...
... und die Enterbung für den Fall, dass die Kinder so weiter machen.
--- editiert vom Admin
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