Erbe bar auszahlen

8. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nacht-schwester
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe bar auszahlen

Hallo,
mein Mann und seine zwei Geschwister haben das Haus der Mutter geerbt und sind sich auch relativ einig. Allerdings hat der Bruder meines Mannes erhebliche finanzielle Probleme, daher kein eigenes Bankkonto und besteht auf die Barauszahlung seines Erbteils. Können mein Mann und seine Schwester rechtliche Probleme bekommen, weil sie Geld sozusagen "an den Gläubigern" des Bruders vorbei geschoben haben...
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Nacht-schwester):
Hallo,
mein Mann und seine zwei Geschwister haben das Haus der Mutter geerbt und sind sich auch relativ einig. Allerdings hat der Bruder meines Mannes erhebliche finanzielle Probleme, daher kein eigenes Bankkonto

Das ist kein Grund, dass dieser kein Konto hat. Jeder hat einen Anspruch auf ein P-Konto.
Zitat:
Können mein Mann und seine Schwester rechtliche Probleme bekommen, weil sie Geld sozusagen "an den Gläubigern" des Bruders vorbei geschoben haben...

Das würde ich gar nicht erste ausprobieren. Der Bruder hat keinen Anspruch auf Barauszahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat:
Können mein Mann und seine Schwester rechtliche Probleme bekommen, weil sie Geld sozusagen "an den Gläubigern" des Bruders vorbei geschoben haben...


Ich denke nicht, dass die Barzahlung für Mann und Schwester unter den § 283d StGB fallen würde.

Der Bruder macht sich aber strafbar.

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