Guten Tag,
Ich habe folgende Situation. Ich und meine Partnerin werden bald heiraten. Jetzt hat sich eine Frage bzgl. eines Erbfalls gestellt.
Die Ausgangslage ist, dass wir zusammen ein Haus finanzieren. Weiter ist auf einer Seite noch eine Immobilie, sowie finanzielle Rücklagen vorhanden.
Jetzt mal der Fall, der hoffentlich nie eintritt. Wir sind viel zusammen unterwegs. Wenn wir jetzt einen Unfall haben und wir beide sterben sollten, wird ja nach der Erbfolge erst der Ehepartner, der später stirbt begünstigt und dann dessen Erben. Dies würde aber gleichzeitig bedeuten, dass die andere Seite nicht begünstigt wird.
Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.
Leider habe ich dazu noch nichts gefunden. Vielleicht gibt es dazu ja Erfahrungen.
Gruß TH
Erbe bei fast gleichzeitigen Tod
5. März 2024
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2024 | 20:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe bei fast gleichzeitigen Tod
#1
Antwort vom 5. März 2024 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (50034 Beiträge, 17528x hilfreich)
Zitat :Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.
Durch ein entsprechendes Testament.
Zitat :Wir sind viel zusammen unterwegs. Wenn wir jetzt einen Unfall haben und wir beide sterben sollten, wird ja nach der Erbfolge erst der Ehepartner, der später stirbt begünstigt
Nein, der Ehepartner erbt nur 75%, wenn keine Kinder vorhanden sind. 25% gehen an die Erben 2. Ordnung des Erstversterbenden.
#2
Antwort vom 5. März 2024 | 21:01
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4667x hilfreich)
Zitat :Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.
Nach der Hochzeit geht man zu einem Notar und lässt sich beraten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. März 2024 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.
Das nennt sich "Testament" - dazu sucht man idealerweise einen Notar auf und lässt diesen das verfassen.
-- Editiert von User am 5. März 2024 22:12
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.077
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten