Erbe bei fast gleichzeitigen Tod

5. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
THarma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe bei fast gleichzeitigen Tod

Guten Tag,

Ich habe folgende Situation. Ich und meine Partnerin werden bald heiraten. Jetzt hat sich eine Frage bzgl. eines Erbfalls gestellt.
Die Ausgangslage ist, dass wir zusammen ein Haus finanzieren. Weiter ist auf einer Seite noch eine Immobilie, sowie finanzielle Rücklagen vorhanden.
Jetzt mal der Fall, der hoffentlich nie eintritt. Wir sind viel zusammen unterwegs. Wenn wir jetzt einen Unfall haben und wir beide sterben sollten, wird ja nach der Erbfolge erst der Ehepartner, der später stirbt begünstigt und dann dessen Erben. Dies würde aber gleichzeitig bedeuten, dass die andere Seite nicht begünstigt wird.
Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.

Leider habe ich dazu noch nichts gefunden. Vielleicht gibt es dazu ja Erfahrungen.

Gruß TH




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50034 Beiträge, 17528x hilfreich)

Zitat (von THarma):
Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.

Durch ein entsprechendes Testament.

Zitat (von THarma):
Wir sind viel zusammen unterwegs. Wenn wir jetzt einen Unfall haben und wir beide sterben sollten, wird ja nach der Erbfolge erst der Ehepartner, der später stirbt begünstigt

Nein, der Ehepartner erbt nur 75%, wenn keine Kinder vorhanden sind. 25% gehen an die Erben 2. Ordnung des Erstversterbenden.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8590 Beiträge, 4667x hilfreich)

Zitat (von THarma):
Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.

Nach der Hochzeit geht man zu einem Notar und lässt sich beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von THarma):
Hier stellt sich dann die Frage, wie man sowas regeln kann, so dass zum Beispiel die Immobilie (die vor der Ehe schon im Besitz war) der entsprechende Familenseite zugesprochen wird.

Das nennt sich "Testament" - dazu sucht man idealerweise einen Notar auf und lässt diesen das verfassen.




-- Editiert von User am 5. März 2024 22:12

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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