Erbe bereits angetreten?

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
haribostyle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe bereits angetreten?

Hallo zusammen,

von meiner Frau ist vor 8 Wochen der Vater verstorben. Wir haben zum ersten Mal so einen Fall in der Familie.
Der Termin beim Nachlassgericht wurde jetzt auf Juni verschoben.

Hier kurz der Sachverhalt:
- Es gab kein Testament
- Die Eltern haben ein Haus (vermutlich so um die 500.000 wert) und beide sind im Grundbuch eingetragen
- Somit gehört der Mama davon die Hälfte
- Die andere Hälfte wird auf die Mama und die 2 Töchter verteilt

Jetzt meine Fragen:
- Am Liebsten würden die 2 Töchter ihrer Mama alles übertragen, aber wir haben jetzt erst von einer 6-Wochen Frist gehört um ein Erbe auszuschlagen. Haben die Töchter somit das Erbe bereits automatisch angenommen?
- Falls nein, was müssen wir beachten, damit die Töchter der Mama alles übertragen können?
- Falls ja, müssten wir überlegen, ob die Töchter der Mama ihre Anteile schenken. Da liegt der Freibetrag doch dann bei 20.000€ und je nach Höhe kommt dann der Prozentsatz der Steuer.

Aber vielleicht könnt ihr mir erstmal helfen mit der Frage, ob wir noch irgendwie das Erbe komplett auf die Mama kriegen, da sie mit ihrem Freibetrag von 500.000€ dann vermutlich keine Erbschaftssteuer zahlen müsste.

Grüße und vorab vielen lieben Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Am Liebsten würden die 2 Töchter ihrer Mama alles übertragen, aber wir haben jetzt erst von einer 6-Wochen Frist gehört um ein Erbe auszuschlagen. Haben die Töchter somit das Erbe bereits automatisch angenommen?


Die Töchter haben das Erbe bereits angenommen, da die 6-Wochen-Frist abgelaufen ist.

Damit haben sie aber Glück gehabt, denn das Vorhaben, die Mutter durch Ausschlagung des Erbes zur Alleinerbin zu machen wäre wahrscheinlich gründlich schief gegangen. Die Mutter wird keineswegs Alleinerbin, wenn die Kinder ausschlagen. Ihr Erbteil erhöht sich lediglich von 50% auf 75%. Die restlichen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung des Vaters (Geschwister, Nichten, Neffen).

Leider stellt die Übertragung der Erbanteile der Töchter an die Mutter eine Schenkung dar, die Schenkungssteuer auslöst. Daher sollte genau überlegt werden, das zu machen.

Es steht den Töchtern frei, ihre geerbten Anteile am Haus der Mutter zur Nutzung zu überlassen. Das wäre keine Schenkung.

-- Editiert von hh am 16.05.2018 21:00

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
haribostyle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Am Liebsten würden die 2 Töchter ihrer Mama alles übertragen, aber wir haben jetzt erst von einer 6-Wochen Frist gehört um ein Erbe auszuschlagen. Haben die Töchter somit das Erbe bereits automatisch angenommen?


Die Töchter haben das Erbe bereits angenommen, da die 6-Wochen-Frist abgelaufen ist.

Damit haben sie aber Glück gehabt, denn das Vorhaben, die Mutter durch Ausschlagung des Erbes zur Alleinerbin zu machen wäre wahrscheinlich gründlich schief gegangen. Die Mutter wird keineswegs Alleinerbin, wenn die Kinder ausschlagen. Ihr Erbteil erhöht sich lediglich von 50% auf 75%. Die restlichen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung des Vaters (Geschwister, Nichten, Neffen).


Vielen Dank für die prompte Antwort. Dann sind wir ja doch froh, dass wir da nichts unternommen haben bisher.

Wir würden trotzdem gerne erreichen, dass die Mama das komplette Vermögen bekommt und auch im Grundbuch allein eingetragen bleibt. Warum ist uns das so wichtig? Es gibt in unserer Region selten Baugrundstücke von der Gemeinde. Wenn es welche gibt, kann man sich aber nur darauf bewerben, wenn man nicht bereits Eigentümer irgendwo ist. Landen jetzt die Töchter im Grundbuch, können sie sich nicht mehr bewerben.

Seht ihr dort für uns eine Chance? Schenkung haben wir uns eingelesen, aber da müssten wir wohl ordentlich Steuern zahlen, da der Freibetrag von Kind zu Elternteil nur 20.000€ ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Seht ihr dort für uns eine Chance?


Die Mutter könnte die Anteile der Töchter kaufen. Wenn sie dafür das Geld nicht hat, dann könnten die Töchter den Kaufpreis stunden und zur Absicherung eine Grundschuld zu eigenen Gunsten eintragen lassen.

Der Kaufpreis würde dann erst mit dem Tod der Mutter fällig werden.

-- Editiert von hh am 16.05.2018 21:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
haribostyle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:

Leider stellt die Übertragung der Erbanteile der Töchter an die Mutter eine Schenkung dar, die Schenkungssteuer auslöst. Daher sollte genau überlegt werden, das zu machen.

Es steht den Töchtern frei, ihre geerbten Anteile am Haus der Mutter zur Nutzung zu überlassen. Das wäre keine Schenkung.

-- Editiert von hh am 16.05.2018 21:00


Welche Steuerklasse gilt denn dann für Töchter zur Mutter?

Beispiel wäre aus meiner Sicht, dass die zweite Hälfte 300k wert ist. Dann wären 150k eh schon bei der Mutter und die Töchter hätten jeweils 75k, welche sie der Mutter schenken wollen würden.
20k sind Freigrenze, richtig?
Die restlichen 55k müssten dann versteuert werden, aber finde so viele unterschiedliche Prozentanteile.

Kann man irgendwo den Wert der Immobilie erfragen beim Finanzamt? Wie kommen wir an so eine Zahl?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Hast Du meine Antwort#3 nicht verstanden? Das wäre ein Weg, bei dem keine Schenkungssteuer anfällt.

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#6
 Von 
haribostyle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hast Du meine Antwort#3 nicht verstanden? Das wäre ein Weg, bei dem keine Schenkungssteuer anfällt.


Oh sorry, hatte Antwort 3 nicht gesehen, sondern nur die vorher bearbeitete Antwort. :-)

Vielen Dank für den Tipp. Vorgehen wäre demnach:
- Die 3 Frauen werden als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.
- Die Mutter kauft die Anteile von beiden
- Die Töchter stunden den Betrag
- Über einen Notar wird der Grundbucheintrag wieder auf die Mutter geändert

Sorry, falls ich es immer noch nicht komplett richtig wieder gegeben habe. :-)

Danke!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Richtig, wobei diesen Schritt

Zitat:
Die 3 Frauen werden als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen.


überspringen kann. Auch wenn die Erbengemeinschaft zunächst Eigentümer wird, erfolgt keine Eintragung, sondern gleich die Eintragung der Mutter.

Zitat:
Die Töchter stunden den Betrag


Und das sollte durch Eintragung einer Grundschuld dokumentiert und abgesichert werden.

Das Ganze einfach mal mit einem Notar besprechen.

-- Editiert von hh am 16.05.2018 21:50

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
haribostyle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):

Das Ganze einfach mal mit einem Notar besprechen.


Nochmal ganz lieben vielen Dank für deine Hilfe. Wir werden auf einen Notar zugehen und das dann detailliert besprechen.

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