Erbe der Großmutter ausschlagen?

2. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
DaranDE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe der Großmutter ausschlagen?

Hallo Forum,

letzten Donnerstag ist bedauerlicherweise meine Großmutter väterlicherseits verstorben. Da sie nichts hinterlassen hat und sich in ihrer Wohnung nichts mit besonderem Erinnerungswert befindet, überlege ich das Erbe auszuschlagen. Hierzu habe ich noch ein paar Fragen.

Mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben und war zu diesem Zeitpunkt noch mit meiner Mutter verheiratet. Meine Mutter und ich haben das Erbe meines Vaters gemeinsam zu gleichen Teilen angenommen. Ist meine Mutter auch erbberechtigt? Wie gesagt, es handelt sich um die Großmutter väterlicherseits. Laut Familienstammbuch gibt es keine weiteren Erben.

Da ich ca. 600km vom Wohnort meiner Mutter/Großmutter entfernt wohne, habe ich meine Mutter schriftlich beauftragt und bevollmächtigt, sich um die Beerdigung sowie die formalen Dinge zu kümmern, da mir noch nicht klar ist, ob nur ich oder wir beide erbberechtigt sind. Kann dies dazuführen, dass wir einen Teil der Kosten in jedem Fall tragen müssen?

Da die Kosten für die Beerdigung, die Wohnungsmiete, die Räumung der Wohnung sowie die Renovierung der Wohnung meinen finanziellen Rahmen sprengen, überlege ich, wie gesagt, das Erbe auszuschlagen. Für meine Mutter gilt, falls sie erbberechtigt ist, das gleiche.

Ob ich die Erbschaft ausschlage oder nicht hängt jetzt eigentlich von folgenden Fragen ab: Können wir dennoch für Teile der o.g. Kosten herangezogen werden? Wie schaut es aus mit der Beerdigung, da diese ja von Meiner Mutter in meinem Auftrag organisiert wurde?

Schon mal Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Deine Mutter ist nicht erbberechtigt, auch dann nicht, wenn Du das Erbe ausschlägst.

Auch bei einer Ausschlagung des Erbes wirst Du voraussichtlich für die Beerdigungkosten herangezogen.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Die Kostentragungspflicht kann sich aus dem Bestattungsgesetz deines Bundeslandes ergeben.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wichtig ist, du hast nur 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.

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