Erbe der Kinder?

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Supi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe der Kinder?


Hallo liebe Teilnehmer des Forums: Bin „Neu“.
Habe seit Tagen die Beiträge durchpflügt.
Hoffe, dass ich dadurch den Sachverhalt für meine Fragen umfassend darstellen kann:


Mann heiratet Frau mit 2 Kindern, dazu kommen später zwei eheliche Kinder.
Bei der Heirat wurde nichts Spezielles beschlossen, somit besteht wohl Zugewinngemein-schaft.

Vermögen Mann bei Heirat:
Haus im Wert von 200.000,-
EW im Wert von 50.000,-
Bar/ Anlagen im Wert von 50.000,-

Vermögen Frau bei Heirat:
Bar/ Anlagen im Wert von 20.000,-
…………………………………………………….

Im laufe der Jahre wird die EW verkauft und dem Anlagevermögen zugeschlagen.
Frau erbt zwischenzeitlich 15.000,-
Z. Zt. ist folgendes Vermögen vorhanden und folgendermaßen verteilt:

Auf Namen des Mannes:
Das Haus im Wert von jetzt 250.000,-
Bar/ Anlagen im Wert von 90.000,-

Auf gemeinschaftlichem Konto:
Bar/ Anlagen im Wert von 40.000,-


Fragen:
Wie hoch ist der Anspruch der Kinder beim Tod ihrer Mutter?
Ist das Abhängig von der Aufteilung auf die Konten?

Für Antworten danke ich schon mal im Voraus.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49744 Beiträge, 17455x hilfreich)

quote:
Ist das Abhängig von der Aufteilung auf die Konten?


Ja, jedenfalls müsste ansonsten nachgewiesen werden, dass die Vermögensaufteilung auf die Konten nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Das ist regelmäßig relativ schwierig, wenn auch nicht unmöglich.

Im konkreten Beispiel würde ohne gegeteilige Beweisführung der Frau lediglich die Hälfte des Gemeinschaftskontos als Vermögen zugewiesen. Somit würde die Frau nur 20.000€ vererben. Wenn sie vor ihrem Mann verstirbt, dann gehen davon 10.000€ an ihren Mann, sowie je 2.500€ an jedes Kind.

Die ersten beiden Kinder der Ehefrau stehen deutlich besser dar, wenn der Mann zuerst verstirbt. Dann würde die Ehefrau von ihrem Mann 180.000€ erben und je 90.000€ gehen an die beiden gemeinsamen Kinder. Nach dem Tod der Ehefrau geht das dann vorhandene Vermögen von 200.000€ zu gleichen Teilen an die 4 Kinder.

Je nach Reihenfolge des Todes der Eltern bekommen die von der Frau in die Ehe mitgebrachten Kinder insgesamt nach dem Tod beider Ehegatten also entweder 2.500€ oder 50.000€. Entsprechend erhalten die beiden gemeinsamen Kinder entweder 187.500€ oder 140.000€.

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#2
 Von 
Supi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit haben wir Planungssicherheit!

"hh" herzlichen Dank

Supi

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0x Hilfreiche Antwort

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