Erbe der Mutter

2. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Telly79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe der Mutter

Guten Tag
Ich brauch bitte Hilfe.
Meine Mutter ist verstorben
Ich hatte seit 8 Jahren keinen Kontakt zu ihr
Von meinem Vater ist sie seit 7 Jahren geschieden
Sie hatte einen neuen Lebensgefährten
Ich möchte das Erbe ausschlagen
Mir gehts um die Bestattungskosten
Muss ich die allein tragen oder der Lebensgefährte der die Beerdigung beauftragt hat.
Ich weiß nicht was sie noch an Geld aus der Scheidung hatte.
Oder auf was muss ich achten?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Zitat (von Telly79):
Ich möchte das Erbe ausschlagen

Bist du überhaupt Erbe? Gibt es ein Testament?
Zitat:
Mir gehts um die Bestattungskosten
Muss ich die allein tragen oder der Lebensgefährte der die Beerdigung beauftragt hat.

Der Erbe hat die Bestattungskosten zu tragen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, muss das Kind die Bestattungkosten auch trotz Ausschlagung übernehmen. Das ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregeln.

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#2
 Von 
Telly79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß eigentlich gar nichts. Weder wie viel Geld sie noch hatte oder in welcher Lebensgemeinschaft sie mit dem neuen Partner war.
Bin ich nicht automatisch Erbe?
Muss ich jetzt irgendwie handeln oder auf Post warten?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18905 Beiträge, 10201x hilfreich)

Zitat (von Telly79):
Bin ich nicht automatisch Erbe?

Wenn es kein Testament gibt: Ja. (Wobei die Frage, ob Sie Alleinerbe sind, davon abhängt, ob Ihre Mutter noch weitere Kinder hat und/oder den Lebensgefährten geheiratet hat.)
Wenn es ein Testament gibt, hängt es davon ab, was drinsteht.

Zitat (von Telly79):
Muss ich jetzt irgendwie handeln oder auf Post warten?

Wenn es kein Testament gibt, wird keine Post kommen - außer evtl. der Rechnung vom Bestatter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Telly79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Einzelkind. Ob sie neu verheiratet war weiß ich nicht.
Ich habe was von einer 6 Wochen Frist gehört um das Erbe auszuschlagen.
Zählen die 6 Wochen ab Todestag?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von Telly79):
Zählen die 6 Wochen ab Todestag?


Ab dem Tag, an dem man vom Tod der Mutter erfahren hat.

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#6
 Von 
Telly79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Termin beim Amtsgericht vereinbart.
Noch eine Frage wenn der Lebensgefährte die Beerdigung veranlasst hat kann er mir trotzdem die Rechnung schicken? Er kann doch nicht über mein Geld verfügen und eine „Luxusbeerdigung" machen. Oder gibt es da dann eine Grenze?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Telly79):
kann er mir trotzdem die Rechnung schicken?
Ja, das kann er, denn das ist zulässig.
Die Frage ist wohl eher, ob du die Rechnung bezahlen musst.
Zitat (von Telly79):
Er kann doch nicht über mein Geld verfügen und eine „Luxusbeerdigung" machen.
Wieso meinst du, dass er das tut? Du weißt doch ---gar nichts---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Telly79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Antwort war jetzt wirklich hilfreich! Also muss ich die Rechnung zahlen wenn der veranlassende Lebensgefährte sie mir schickt?
Warum er das machen sollte? Um mir noch ein letztes Mal ordentlich eins reinzuwürgen…

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

Zitat (von Telly79):
Die Antwort war jetzt wirklich hilfreich! Also muss ich die Rechnung zahlen wenn der veranlassende Lebensgefährte sie mir schickt?

Sofern die Rechnung angemessen ist, muss du die Kosten tragen.
Zitat:
Warum er das machen sollte? Um mir noch ein letztes Mal ordentlich eins reinzuwürgen…

... weil du als Abkömmling verpflichtet bist, die Bestattungskosten zu tragen, auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde.

Das regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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#10
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 31x hilfreich)

Aber eben nur angemessen, nichts übertrieben edles. Ggf entscheidet das Gericht, was im individuellen Fall als angemessen anzusehen ist...

Zuerst steht "das Erbe" für die Beerdigungskosten da. Reicht es nicht dafür, geht es wie oben beschrieben weiter.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18905 Beiträge, 10201x hilfreich)

Zitat:
Er kann doch nicht über mein Geld verfügen und eine „Luxusbeerdigung" machen. Oder gibt es da dann eine Grenze?

Die Bestattung muss zunächst von den Erben bezahlt werden.
Gibt es keine Erben (weil alle das Erbe ausschlagen) oder sind keine Erben auffindbar, dann müssen die nächsten Angehörigen die Bestattung bezahlen. Wer als nächste Angehörige zählt und die genaue Prioritätsreihenfolge ist nicht in allen Bundesländern gleich. Im Regelfall ist zunächst der Ehepartner zahlungspflichtig (falls vorhanden), dann die Kinder.
Sollte Ihre Mutter also zum Todeszeitpunkt nicht verheiratet gewesen sein, werden Sie die Bestattung bezahlen müssen (ggf. zusammen mit Ihren Geschwistern, wenn Ihre Mutter mehrere Kinder hatte).
Bei den Kosten gilt, dass eine "angemessene" Beerdigung bezahlt werden muss - also eine die dem Lebensstandard der Verstorbenen entspricht. Eine Luxusbeerdigung also nur, wenn die Verstorbene vorher auch ein "Luxusleben" hatte. Aber auf eine Billig-Beerdigung haben Sie keinen Anspruch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39421 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Telly79):
Also muss ich die Rechnung zahlen wenn der veranlassende Lebensgefährte sie mir schickt?
Kommt drauf an.
Zitat (von Telly79):
Um mir noch ein letztes Mal ordentlich eins reinzuwürgen…
Das wäre kein Grund. Es gäbe andere Gründe, wie du hier lesen kannst.
Also abwarten, wann und was der würgende LG dir schreibt. Dann evtl. nochmal hier fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Gibt es keine Erben (weil alle das Erbe ausschlagen) oder sind keine Erben auffindbar, dann müssen die nächsten Angehörigen die Bestattung bezahlen. Wer als nächste Angehörige zählt und die genaue Prioritätsreihenfolge ist nicht in allen Bundesländern gleich. Im Regelfall ist zunächst der Ehepartner zahlungspflichtig (falls vorhanden), dann die Kinder.
Sollte Ihre Mutter also zum Todeszeitpunkt nicht verheiratet gewesen sein, werden Sie die Bestattung bezahlen müssen (ggf. zusammen mit Ihren Geschwistern, wenn Ihre Mutter mehrere Kinder hatte).


Das gilt dann, wenn sich niemand kümmert und das Ordnungsamt die Beerdigung veranlasst.

Der Lebensgefährte war hier jedoch mutmaßlich Totenfürsorgeberechtigter und hat in dieser Funktion die Beerdigung veranlasst. Als Totenfürsorgeberechtigter kann er die Beerdiungskosten aber nur von den Erben erstattet verlangen, nicht jedoch von anderen Verwandten.

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