Hallo zusammen,
meine Frau und ich wir haben ein Problem. Vor zwei Jahren ist der Vater meiner Frau gestorben und meine Frau war Alleinerbe. Dies war durch ein Testament geregelt, da Ihre Eltern in Trennung lebten. Meine Frau musste natürlich Ihre Mutter den Pflichtteil ausbezahlen. Das war auch alles in Ordnung. Nun zu unserem aktuellen Problem. Jetzt liegt Ihre Oma (Mutter des Vaters) im Krankenhaus. Jetzt meinte ihre Mutter, falls die Oma Sterben würde, hätte Sie auch Erbansprüche. Es liegt ein Testament der Oma vor, das meine Frau Alleinerbe ist. Ist es richtig dass Ihre Mutter auch ein Anspruch auf das Erbe der Oma hätte?
Im Voraus schon mal Danke.
MfG
hema
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Erbe des Enkel
2. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2010 | 18:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe des Enkel
#1
Antwort vom 2. Februar 2010 | 19:04
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4665x hilfreich)
Wenn die Oma die Mutter des Vaters ist, hat die "Schwiegertochter" weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch.
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#2
Antwort vom 3. Februar 2010 | 10:55
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Und wenn damals beim Tod des Vaters die Scheidung eingereicht war, hätte sie auch in dem Fall keinen Pflichtteilsanspruch gehabt.
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"sika0304"
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#3
Antwort vom 3. Februar 2010 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (50011 Beiträge, 17521x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt meinte ihre Mutter, falls die Oma Sterben würde, hätte Sie auch Erbansprüche. <hr size=1 noshade>
Nein, an die Stelle des verstorbenen Vaters treten nicht etwa dessen gesetzliche Erben, sondern nur seine Kinder (§ 1924 Abs. 3 BGB ). Die Ehefrau des verstorbenen Vaters ist nicht gesetzlich erbberechtigt und daher auch nicht pflichtteilsberechtigt.
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