Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Erbscheinbeantragung.
Im letzten Jahr ist mein Vater verstorben.
Hinterbliebene sind meine Mutter und ich sowie ein Kind aus 1. Ehe. Aufgrund einer Zahlung aus einer Unfallversicherung, bei der die gesetzliche Erbfolge im Vertrag steht, haben wir einen Erbschein beantragt.
Da ist natürlich aufgefallen das mein Vater noch ein Kind aus 1. Ehe hatt (wussten wir, kennen wir aber nicht bzw. es gab nie Kontakt), das angeschrieben wurde und jetzt mit auf der 1. Ausfertigung des Erbscheins steht.
Das Amtsgericht benötigt jetzt noch ganz viele Informationen über das gesamte Erbe.
Wir haben jetzt alles Zusammengeschrieben, Nachlass sowie Verbindlichkeiten. Der Nachlasswert ist aber viel geringer als die Verbindlichkeiten (durch ein Darlehen sowie einen Kredit). Das Darlehen haben wir zur Hälfte angegeben (da meine Mutter mit angegeben ist), der Kredit lief nur über meinen Vater.
Meine eigentliche Frage ist, was wird jetzt auf mich zukommen. Meine Mutter steht im Erbschein mit der hälfte drin, sowie ich und das andere Kind mit je 1/4.
Werde ich jetzt auch an den Schulden beteiligt (zahlt meine Mutter weiter ab)?
Was bekommt das andere Kind?
Wir haben morgen bereits unseren TErmin mit dem Amtgericht um alle UNterlagen abzugeben, aber ich wüsste schon gerne vorher wie es um diese Sachlage bestellt ist.
Liebe Grüße
V.
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Erbe des Vaters mit Schulden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
das Erbe besteht aus Schulden. wenn das andere Kind das Erbe annimmt, zahlte es diese zu einem viertel.
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Hallo,
nach entlichen Monaten des überlegends muss jetzt eine Entscheidung her.
Ohne nochmal alles aufzugreifen hier in Kurzform was wichtig ist.
1. Vater letztes Jahr verstorben.
2. Erbschein ausgestellt
(1/2 Ehefrau, 1/4 Sohn, 1/4 Tochter)
3. ausstehende Unfallversicherung 5000 €
4. Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 24000 €
diese werden von der Ehefrau in Raten bezahlt
Jetzt meine Frage.
Ich muss der Unfallversicherung den Erbschein schicken und der Tochter würde 1/4 davon zustehen.
Aber der Nachlass ist ja verschuldet.
Ich habe keinen Kontakt zur Tochter und will das auch nicht wirklich (max. per Post), ABER kann ich den Anteil der Tochter für meine Mutter "einfordern" da sie ja auch die Schulden bezahlt?
Liebe Grüße
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So einfach wird das nicht gehen.
quote:Wofür? War das z.B. Autofinanzierung und ihr habt den Nutzen, kann man das 2.Kind wohl kaum zur Kasse bitten. So eine Erbengemeinschaft ist nicht lustig. Wie wurde die Beerdigung bezahlt? Auch diese geht in die Kostenrechnung ein.
4. Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 24000 €
diese werden von der Ehefrau in Raten bezahlt
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
quote:
ABER kann ich den Anteil der Tochter für meine Mutter "einfordern" da sie ja auch die Schulden bezahlt?
Nein, aber die Tochter kann aufgefordert werden, sich mit 1/4 an den Darlehensraten zu beteiligen.
Dann hat man eine Verhandlungsposition. Am Ende könnte eine Einigung herauskommen, die lautet, dass die Tochter auf den 1/4-Anteil an der Unfallversicherung verzichtet und dafür sich auch nicht an den Raten beteiligen muss.
So eine Einigung sollte schriftlich festgehalten werden.
Was wurde denn mit dem Darlehen bezahlt? Ein Auto? Das gehört natürlich auch zu 1/4 der Tochter und dann ist der Nachlass vielleicht agr nicht überschuldet.
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Guten Abend.
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
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Quote:
So einfach wird das nicht gehen.
quote:4. Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 24000 €
diese werden von der Ehefrau in Raten bezahlt
Wofür? War das z.B. Autofinanzierung und ihr habt den Nutzen, kann man das 2.Kind wohl kaum zur Kasse bitten. So eine Erbengemeinschaft ist nicht lustig. Wie wurde die Beerdigung bezahlt? Auch diese geht in die Kostenrechnung ein.
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Es sind insg. 2 Kredite zu bedienen.
Einer davon, der Großteil (ca. 16T €) wird für ein Haus abbezahlt. Das Haus aber steht seit Jahren auf meinen Namen. Der 2. Kredit ist ein "normaler" Ratenkredit.
Die Beerdigungskosten sind im Nachlassvolumen schon einberechnet.
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Quote:
quote:ABER kann ich den Anteil der Tochter für meine Mutter "einfordern" da sie ja auch die Schulden bezahlt?
Nein, aber die Tochter kann aufgefordert werden, sich mit 1/4 an den Darlehensraten zu beteiligen.
Dann hat man eine Verhandlungsposition. Am Ende könnte eine Einigung herauskommen, die lautet, dass die Tochter auf den 1/4-Anteil an der Unfallversicherung verzichtet und dafür sich auch nicht an den Raten beteiligen muss.
So eine Einigung sollte schriftlich festgehalten werden.
Was wurde denn mit dem Darlehen bezahlt? Ein Auto? Das gehört natürlich auch zu 1/4 der Tochter und dann ist der Nachlass vielleicht agr nicht überschuldet.
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Wie oben geschrieben ist der Großteil der Schulden für ein Haus welches auf meinen Namen steht.
Also dieses Ziel mit der Einigung wäre uns auch am liebsten. Die uneheliche Tochter soll ja nicht zu Kasse gebeten werden weil sie mit der gesamten Sachlage überhaupt nichts zu tun hat und der evtl. Erbstreit nur darauf zurückzuführen ist das in der Unfallversicherung vergessen wurde meine Mutter als Erbin anzugeben.
Aber rein rechtlich gesehen kann man so eine Übereinkunft treffen ja? Also mit richtigem Vertrag das es nachträglich nicht noch zu Forderungen kommen kann.
Sorry für das komische "Quote" find gerade nix zum klicken wie das geht^^.
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quote:
Aber rein rechtlich gesehen kann man so eine Übereinkunft treffen ja?
Ja, das nennt man Erbauseinandersetzungsvertrag. Darin wird geregelt, wie das Erbe aufgeteilt wird. Im konkreten Fall steht dann darin, dass die Mutter alles erhalten soll, also Guthaben und Schulden. Am besten zählt man die einzelnen Dinge im Vertrag auf, damit es nicht später heißt, es wäre etwas verschwiegen worden.
Da keine Immobilien zum Nachlass gehören, ist dafür auch kein Notar o.ä. erforderlich. Man kann den Vertrag einfach selbst aufsetzen und dann wird er von allen Erben untershrieben.
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-- Editiert hh am 27.09.2013 11:57
Hallo,
das mit dem Erbauseinandersetzungsvertrag ist geregelt.
Jetzt brauche ich dafür natürlich noch einen Text,
wo u.a. drinnen sein soll das es auch keine Ansprüche von dritten geben kann. Im Prinzip einen Vertragstext das eine Person aus der Erbgemeinschaft komplett ausscheidet.
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Hier sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen, statt sich irgendwoher einen "Text" zu besorgen.
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