Liebe Gemeinde der Wissenden.
nach dem Tod meiner Mutti bilde ich mit meinem Vati und meinem Bruder eine Erbengemeinschaft. Wir haben zusammen ein Grundstück mit Haus, in dem unser Vati wohnt. Er macht sich Sorgen um die Formalitäten und möchte alles geregelt haben. Ein Testament gibt es nicht. Nach dem Tod unseres Vatis wären wir Beide die Erben.
1. Frage: Erben auch die zwei Kinder von meinem Bruder? Ich habe keine.
Wir verstehen uns alle prima und es wird keinen Streit geben.
Wir würden den Vati danach aus dem Grundbuch streichen lassen und nur noch zu Zweit drin stehen.
2. Frage: Ich möchte gern, dass ich dann aus dem Grundbuch gestrichen werde. Geht das so einfach?
Ich möchte nicht das gesamte Erbe ausschlagen, sondern später nur nicht im Grundbuch stehen, damit mein Bruder das Grundstück mit Haus allein hat. Ich habe selbst ein Haus und das reicht mir.
3. Frage: Ergibt das Sinn?
Vielen Dank. Daggi
Erbe des Vatis, Eintragung Grundbuch
15. September 2021
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Frage vom 15. September 2021 | 12:44
Von
Status: Schüler (410 Beiträge, 95x hilfreich)
Erbe des Vatis, Eintragung Grundbuch
#1
Antwort vom 15. September 2021 | 13:01
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat :Erben auch die zwei Kinder von meinem Bruder?
Erbe ist der Vater zur Hälfte und die Kinder je zu einem Viertel.
Zitat:Wir würden den Vati danach aus dem Grundbuch streichen lassen und nur noch zu Zweit drin stehen.
Ich möchte gern, dass ich dann aus dem Grundbuch gestrichen werde. Geht das so einfach?
Man kann nicht einfach aus dem Grundbuch "gestrichen" werden. Hierzu bedarf es eines notariellen Vertrags.
Zitat:Ich möchte nicht das gesamte Erbe ausschlagen, sondern später nur nicht im Grundbuch stehen, damit mein Bruder das Grundstück mit Haus allein hat.
Eine Teilausschlagung gibt es nicht. Man erbt (alles) oder man schlägt aus.
Wenn sich alle Beteiligten einig sind, ist alles kein Problem. Ab zum Notar.
#2
Antwort vom 15. September 2021 | 15:25
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat :1. Frage: Erben auch die zwei Kinder von meinem Bruder?
Nein, außer der Vater (ihr Bruder) ist schon verstorben, oder schlägt das Erbe aus.
Zitat :Ich möchte nicht das gesamte Erbe ausschlagen, sondern später nur nicht im Grundbuch stehen, damit mein Bruder das Grundstück mit Haus allein hat.
Damit schenken Sie Ihrem Bruder ihren Anteil vom Haus.
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#3
Antwort vom 15. September 2021 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Erben auch die zwei Kinder von meinem Bruder?
Nein
Zitat :Ich möchte gern, dass ich dann aus dem Grundbuch gestrichen werde. Geht das so einfach?
Dazu benötigt man einen Notar. Außerdem ist das eine Schenkung von Dir an Deine Mutter und dafür gibt es lediglich einen Freibetrag in Höhe von 20.000€.
Zitat :Ich möchte nicht das gesamte Erbe ausschlagen
Dann erhält Dein Bruder Deinen Anteil und nicht Deine Mutter. Wenn das so gewünscht ist und der Tod Deines Vaters noch keine 6 Wochen zurückliegt, dann kannst Du das so machen.
Du könntest Dich natürlich auch auszahlen lassen.
#4
Antwort vom 15. September 2021 | 17:14
Von
Status: Richter (8620 Beiträge, 4680x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von cruncc1 am 15.09.2021 17:15
#5
Antwort vom 15. September 2021 | 19:33
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1014x hilfreich)
Zitat :Er macht sich Sorgen um die Formalitäten und möchte alles geregelt haben. Ein Testament gibt es nicht.
Dann wäre doch die einfachste Möglichkeit ein Testament zu machen und das alles mit einem Anwalt/Notar zu besprechen. Es gibt durchaus Möglichkeiten das so zu regeln, wie ihr euch das vorstellt, wenn man sich einig ist.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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