Erbe durch Fremdverleihung in Gefahr?

5. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ginnie21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe durch Fremdverleihung in Gefahr?

Hallo,

vielleicht könntihr mir weiterhelfen. Angenommen der Vater stirbt und im Testament sind als Erben der Sohn und die Mutter zu Hälfte eingesetzt, jedoch mit der Einschränkung für den Sohn, wenn er sich zu Lebzeiten der Mutter das Erbe auszahlen lässt, bekommt er nur den Pflichtteil. Der Sohn hat kein Interesse, das Erbe (hier das Haus) sich auszahlen zu lassen, da er die Mutter in dem Haus wohnen lassen will. Die Halbschwester des Sohnes will sich von der Mutter ein große Summe Geld leihen. Das Haus soll beliehen werden. Die Halbschwester verdient nur eine kleine Rente und wird nicht in der Lage sein, die Raten zu bezahlen - das Haus wird dann wahrscheinlich zwangsversteigert und der Bruder wird leer erbmäßig ausgehen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Bruder die Beleihung des Hauses verhindern kann bzw es mitentscheiden könnte, wenn das Haus beliehen wird z.B. durch Miteintrag ins Grundbuch?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die Mutter soll das Haus in Höhe des Pflichtteils beleihen und auszahlen. Über den Rest darf die Mutter laut Testament frei verfügen. Man kann auch ne Grundschuld eintragen um das Erbe zu sichern.

Schon klar das er die Kohle der Mutter ist und die kann sich auch der Tochter geben. Ob nun direkt oder via Grundschuld.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Die Tochter der Mutter will sich nicht von dieser das Geld leihen sondern von einer Bank und das Haus soll als Sicherheit dienen, richtig? Und der Sohn hat nun - eine durchaus berechtigte Angst, dass die Kreditnehmerin das Darlehen nicht zurückzahlt und die Bank dann das Haus als Sicherheit verwertet.

Welche Einflußmöglichkeiten der Sohn hat, hängt vom tatsächlichem Wortlaut des Testamentes ab. Schließt es die alleinige Verwertungsmöglichkeit des Erbes durch den überlebenden Ehepartner aus, dann kann es durchaus sein, dass die Mutter das Haus nicht als Sicherheit für ein "fremdes" oder sogar ein eigenes Darlehen nutzen darf. Es kann auch sein, dass die Mutter Vorerbin und der Sohn Nacherbe ist, dann könnte dieses unter Umständen im Grundbuch eingetragen werden.
Auf jeden Fall sollte ein Notar befragt werden, wie das Testament auszulegen ist.

Zum Pflichtteil: ein Pflichtteil ist immer in Geld auszuzahlen. Zur Forderung nach dem Pflichtteil hat man nicht unbegrenzt Zeit (3 Jahre nach dem Erfahren, das der Erblasser gestorben ist).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Laut Testament sind Sohn und Mutter zu je 50% Eigentümer des Hauses. Lediglich die Auszahlung des hälftigen Hauswertes, also die Erbauseinandersetzung ist laut Testament untersagt.

Für die Eintragung einer Grundschuld ist jedoch die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Ohne Zustimmung des Sohnes ist so eine Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch also gar nicht möglich.

Die Beleihung des hälftigen Anteils der Mutter wäre theoretisch denkbar. Da spielen dann aber die Banken nicht mit, da sie so etwas als Sicherheit nicht akzeptieren. Abgesehen davon kann ein Bankdarlehen auch dann an der Höhe des Einkommens scheitern, wenn ausreichend Sicherheiten vorhanden sind. Banken mögen es überhaupt nicht, wenn schon absehbar ist, dass sie ihr Geld nur durch eine Zwangsversteigerung des beliehenen Objektes wiederbekommen.

Da der Sohn also ein Mitspracherecht hat, kann er auch Bedingungen stellen, unter denen die Halbschwester das Geld erhält. Dabei sind diverse Varianten denkbar. Ich gehe dabei davon aus, dass der Sohn das Darlehen an die Halbschwester nicht grundsätzlich verhindern will.


-- Editiert am 06.04.2009 09:32

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Sinnvoll wäre, dass der Sohn als Eigentümer im Grundbuch (zumindest mit) eingetragen ist.
Ich sehe hier eigentlich keine Bereitschaft des "Mannes", seiner Halbschwester etwas vom Haus zukommen zu lassen. Vermutlich hat das Haus seinem Vater gehört und deswegen sollte der Sohn dies mal als alleiniger Nacherbe erhalten. Die "Frau" scheint ja nicht leibliches Kind des Verstorbenen gewesen zu sein. Mann/Frau haben wohl nur die Mutter gemeinsam, oder?

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