Erbe durch Testament unter Geschwistern

1. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Anli22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe durch Testament unter Geschwistern

Kürzlich verstarb unsere Mutter,3Geschwister.Ein Haupterbe wurde durch ihr Testament beschwert an die beiden anderen Geschwister jeweils eine Geldsumme auszuzahlen.Da wir alle keinen Kontakt zueinander haben nun die Frage,wie gehe ich jetzt vor um an mein Erbe zu kommen.Nur die Benachrichtigung vom Amt über das Erbe liegt vor,welche Wege muss ich jetzt gehen?Vielen Dank im voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Anli22):
welche Wege muss ich jetzt gehen?

Einfach mal den Kontakt aufnehmen wäre vermutlich zu einfach ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anli22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach mal den Kontakt aufnehmen wäre vermutlich zu einfach ... ?
bestünde diese Option,hätte ich hier keine Frage gestellt.

-- Editiert von Anli22 am 01.08.2022 22:03

-- Editiert von Anli22 am 01.08.2022 22:04

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Anli22):
bestünde diese Option,hätte ich hier keine Frage gestellt.

Nun, wenn das keine Option ist, dann ist das so.

Dummerweise ist eine Kontaktaufnahme aber unabdingbar, wie will man sonst die zur Zahlung notwendige Bankverbindung übermitteln?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anli22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kontaktaufnahme aber unabdingbar, wie will man sonst die zur Zahlung notwendige Bankverbindung übermitteln
. Eben genau das hatte ich erhofft hier zu erfahren,wie und was ich nach Erhalt der Erbbenachrichtigung tun muss um das Erbe zu erhalten.Verstehe ich es richtig,dass ich den Zeitraum abwarte wo das Erbe als angenommen gilt,und dann meinen Bruder kontaktiere und meine Bankdaten sende.Gibt es für ihn dann eine Zahlungsfrist?Und wann müsste ich Anwaltshilfe in Anspruch nehmen.

-- Editiert von Anli22 am 01.08.2022 22:31

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Anli22):
Verstehe ich es richtig,dass ich den Zeitraum abwarte wo das Erbe als angenommen gilt,und dann meinen Bruder kontaktiere und meine Bankdaten sende.

Korrekt.
Idealerweise mit Zustellnachweis.



Zitat (von Anli22):
Gibt es für ihn dann eine Zahlungsfrist?

Die muss man selber setzen, je nach Summe und Verfügbarkeit 14 Tage bis ein paar Monate.



Zitat (von Anli22):
Und wann müsste ich Anwaltshilfe in Anspruch nehmen.

Wenn der Bruder nach Fristablauf nicht reagiert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anli22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt.
Idealerweise mit Zustellnachweis.
. Das ist sehr hilfreich,ich bedanke mich sehr für die Unterstützende Auskunft.

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