Erbe durch Testament von einem nicht verwandten

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
TomTom845
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe durch Testament von einem nicht verwandten

Hallo,

ich wurde von meinem Taufpaten durch sein Testament als alleinigen Erbe angegeben.
Jetzt habe ich ein paar Fragen. Mein Taufpate hat ein uneheliches Kind. Diesem steht nach meinem Wissen ja der Pflichtteil zu. (Er wir im Testament aber nicht erwähnt)


Steht es in meiner Pflicht den Sohn zu unterrichten?
Was steht dem Sohn nun zu? Das Geld oder auch das Haus und Grundstücke?
Wer muss den Wert der Immobilien und der Grundstücke schätzen?

Vielen Dank im voraus.




-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Der Pflichtteil umfasst wertmässig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist immer ein Geldanspruch.

Eine Pflicht zur Unterrichtung gibt es nicht, soweit ich weiss. Bleibt also nur die dringende Empfehlung, zumindest Rückstellungen zu machen. Und selbstverständlich geht nicht nur das Bargeld in die Berechnung des Pflichtteils ein, sondern alles, was der Verstorbene hatte, sofern nicht Vermächtnisse bestehen.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

quote:
Steht es in meiner Pflicht den Sohn zu unterrichten?

Nein, der Sohn muss den Pflichtteil dir gegenüber innerhalb von drei Jahren geltend machen.
quote:
Was steht dem Sohn nun zu?

Wenn es keine Ehegatten und keine weiteren Kinder gibt, steht dem Sohn ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Nachlasses in bar zu.
quote:
Wer muss den Wert der Immobilien und der Grundstücke schätzen?

Über den Wert müssen sich die Beteiligtenn einigen - egal wie.

Als Anhaltspunkt kann man sich bei der Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank oder beim Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde nach dem Wert erkundigen.

-- Editiert cruncc1 am 02.12.2014 20:21

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Nein, der Sohn muss den Pflichtteil dir gegenüber innerhalb von drei Jahren geltend machen.


Die drei Jahre laufen aber erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers erfahren hat.

Allerdings muss das Testament vom Nachlassgericht eröffnet werden, damit es wirksam wird. In dem Zusammenhang informiert das Nachlassgericht den unehelichen Sohn über den Inhalt des Testamentes.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
In dem Zusammenhang informiert das Nachlassgericht den unehelichen Sohn über den Inhalt des Testamentes.


Sofern das Nachlassgericht überhaupt darüber informiert ist, dass es einen Sohn gibt.

Ich kenne es so, dass nachgefragt wird ob es noch weiter mögliche Erben (Pflichtteilsberechtigte) gibt.
Wer diese dann informiert... keine Ahnung.

Kleine HExe

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Niemand ermittelt oder informiert. Man muss sich selbst um seine Angelegenheiten kümmern.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.822 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen