Hallo,
folgender Sachverhalt:
Vater Herr H. von zwei volljährigen Kindern und geschieden von Frau A,
Herr A. verstarb im August 2013. Ein Testament
gibt es nicht. Es gibt noch ein Sparbuch,
auf das eine Pfändung von Frau A. liegt.
Diese resultiert aus rückständigen Unterhaltszahlungen (für Frau A. und evtl Kindesunterhalt).
Nun verlangt die Schwester von Herrn A. die vorgestreckten Kosten für die Beerdigung (ca. 6.000,00 €)
von den Erben (das sind die beiden Kinder).
Ein zwischenzeitlich eingeschalteter Anwalt von der Schwester von Herrn A. verlangt, dass die beiden Kinder
das Sparbuch freigeben sollen, um damit die Beerdigungsokosten zu decken.
Jedoch steht das Sparbuch doch Frau A. zu, oder?
Hoffe, es war verständlich formuliert.
Der Sohn hat das Erbe bei einem Notar ausgeschlagen.
Das befreit ihn wohl aber nicht von den Beerdigungskosten
(Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg gemäß §31 Abs. 1 BestattG).
Somit müssen die Kinder das wohl bezahlten.
Aber es soll halt nicht zu Lasten von Frau A. (der Mutter) gehen.
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Erbe erben Sparbuch
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn die Schwester die Beerdigung veranlasst hat, muß sie sie auch bezahlen. Keinesfalls müssen die Kinder für die
vollen 6.000 Euro herhalten, allenfalls für Kosten in Höhe einer Standartbeerdigung. Darüber hinaus müssen sie sich nicht für die Beerdigungskosten verschulden.
Das Sparbuch sollte mitsamt Unterhaltstitel dem
Gerichtsvollzieher übergeben werden.
- Das ist meine Meinung, keine Rechtsauskunft-
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Ich habe den angegebenen Paragraphen gelesen, und demnach sind die Kinder hierzu verpflichtet. Problem ist auch, dass das Sparbuch in den Händern der Eltern des verstorbenen ist und diese es nicht herausgeben wollen. Zwar ist ein Anwalt dran, das Sparbuch gerichtlich zu erzwingen, aber dafür sehe ich schwarz. Die Eltern des Verstorbenen wollen nur Zeit schinden.
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Problem ist auch, dass das Sparbuch in den Händern der Eltern des verstorbenen ist und diese es nicht herausgeben wollen.
Diese müssen das Sparbuch aber an die Erben übergeben - diese haben kein Recht dieses einzubehalten.
Der Sohn hat das Erbe bei einem Notar ausgeschlagen
Was ist mit dem weiteren Kind - hat dieses das Erbe auch ausgeschlagen.
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Nein - sie hat das Erbe nicht ausgeschlagen. Mir geht ae. aber auch mehr um das Sparbuch - hat Frau A. Einen Anspruch daraus?
M.E. schon, die Pfändung besteht ja schon darauf - die Kinder müssen die Bestattung trotz Ausschlagung tragen (allerdings nicht in Höhe von EU) 6000).
-- Editiert cruncc1 am 30.11.2013 21:08
Wo ist das geregelt mit der Höhe?
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So lange nicht alle Erben ausgeschlagen haben haftet der Erbe für die Kosten der Beerdigung (§1968 BGB
).
Allerdings ist die Haftung begrenzt auf die Kosten einer „standesmäßigen" Beerdigung. Darunter versteht man diejenigen Kosten die nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen sowie unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Nachlasses oder der Erben zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehören (RGZ 139, 393, 398; BGHZ 32, 72
, 73).
Die Kosten einer übertriebenen Luxusbeerdigung braucht der Erbe also nicht zu tragen. Hiervon ist hier bei 6000€ (typisch sind 6-8k) aber nicht auszugehen.
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Wie ist es im der Pfändung auf das Sparbuch ? Hier hat Frau A ein Anrecht darauf, oder?
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Wenn die Pfändung bereits vor dem Tod des Schuldners erfolgt ist wird sie einfach fortgesetzt. Dem Pfandgläubiger steht dann gemäß §§952
, 985 BGB
ein Recht auf Herausgabe des Sparbuchs gegen den Besitzer zu.
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Die geben es bisher nicht heraus somit geht das Ganze den gerichtlichen Weg.
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Und habt ihr euch einmal an die Bank gewendet? Die hat ja sicher die Pfändung notiert. Eigentlich müsste es doch möglich sein, auch ohne Buch das Konto aufzulösen und die Pfändung zu vollziehen.
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