Erbe für Halbwaisen

20. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
HansPeter2705
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe für Halbwaisen

Guten Tag,
Folgender Fall: vor 20 Jahren verunglückte meine Mutter tödlich in einem Verkehrsunfall, als ich 16 und meine Schwester 10 Jahre alt waren. Esv wurde kein Testament hinterlegt. Meine Mutter besass eine Immobilie, welche nun auch zu jeweis 25% meiner Schwester und mir gehören. Jedoch gab es keine weitere Erbauszahlungen an uns Kinder. Ich weiss z. B. dass es eine einmalige Auszahlung einer Lebensversicherung von 80000 DM an meinen Vater gab. Bis zum Ende meines Studiums hat mich mein Vater monatlich mit etwa 400 Euro unterstützt (5 Jahre lang) . Dazu kommen eine Hand voll Urlaube, die er gesponsort hat. Meine Frage: ist mein Vater verpflichtet seinen Kindern nachträglich einen Erbanteil auszuzahlen? Ist er verpflichtet mir darzulegen, welches Vermögen er von meiner Mutter geerbt hat? Vielen Dank im Vorraus

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Grundsätzlich verjährt ein Erbanspruch erst nach 30 Jahren. Das heißt der Anspruch besteht weiterhin. Somit steht euch neben dem Anteil an der Immobile auch ggf. noch ein weiterer Anspruch zu.

Meines Wissens kann der Vater aber nicht gezwungen werden genau aufzuschlüsseln welche weiteren Teile das Erbe damals umfassten, bin mir hier aber nicht ganz sicher. Nach 20 Jahren ist diese Sache ggf. auch recht schwer, da eventuelle Unterlagen ggf. bereits vernichtet wurden.
Die Frage ist natürlich auch, ob die Immobilie damals bereits Schuldenfrei war. Eventuelle Schulden hättet ihr damals ebenfalls geerbt. Ggf. wurde hier ein Teil der Lebensversicherung für die Schuldentilgung genutzt.

Der Unterhalt, der damals durch deinen Vater gezahlt wurde darf auf das Erbe nicht angerechnet werden. Da die Urlaube "gesponsort" waren, d. h. nicht wissentlich aus dem Erbe heraus gezahlt wurden, würde ich hier das gleiche annehmen.

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#2
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich habe gerade noch einmal geschaut. Ein Auskunfsanspruch gegenüber dem Vater als Miterbe besteht durchaus:

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbschaft/auskunftspflicht-erbe.html

Wenn dein Vater jedoch nicht Auskunft geben will bzw. sagt, dass es da nichts weiteres gegeben hat, dann wird es schwierig. Für die Lebensversicherung wird man vielleicht noch Beweise sammeln können. Alles andere wird vermutlich nach zwanzig Jahren nahezu unmöglich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eine Lebensversicherung muss nicht Teil des Erbes sein. Die steht dem Begünstigten zu.

wirdwerden

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