Erbe herausfinden

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)
Erbe herausfinden

Hallo,
mal angenommen es gibt ein uneheliches Kind, welches seinen Vater nicht kennt. Der Vater ist mittlerweile schon im fortgeschrittenen Alter und Kind fragt sich natürlich, ob Vater noch lebt oder und ob es evtl. etwas zu erben gibt.
Wie findet das Kind so etwas heraus?
Ist sichergestellt, dass Kind beim Tod benachrichtigt wird?
Wer prüft und veranlasst sowas und gibt es da einen Automatismus?
Vater ist in der Geburtsurkunde vom Kind eingetragen.
Ist es für das Kind möglich jetzt schon weitere Infos zu bekommen, wie zB ob es noch weiterer Kinder/Ehefrau etc. gibt?

Hintergrund ist, dass vor einigen Jahren der Vater noch im Telefonbuch stand. Nun aber nicht mehr. Das muss kein Grund sein (könnte sich ausgetragen haben), aber es könnte in Indiz sein. Am Klingelschild hängt auch nur ein Nachname. Könnte er sein, aber auch eine evtuelle Ehefrau.

Gruß und Dank
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-- Editiert Paragrafenreiter am 06.05.2014 10:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn die aktuelle oder eine ehemalige Adresse und das Geburtsdatum bekannt sind, kann man eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt machen.
Ob und wie viel es zu erben gibt, erfährt man dort allerdings nicht.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ist sichergestellt, dass Kind beim Tod benachrichtigt wird?
Wer prüft und veranlasst sowas und gibt es da einen Automatismus?



Wo, in welchem Bundesland spielt das denn?

In Bayern und Baden-Württemberg ermittelt das Nachlaßgericht, bzw. der Bezirksnotar die potentiellen Erben vAw und unterrichtet über den Erbfall:

Bsp.:

§ 41 LFGG BW
Aufgaben des Nachlaßgerichts nach Landesrecht

(1) Das Nachlaßgericht hat Erben von Amts wegen zu ermitteln. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Ermittlung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder der Nachlaß geringfügig ist.

(2) Die nach Absatz 1 ermittelten Erben sind von dem Erbfall und dem sie betreffenden Ermittlungsergebnis zu benachrichtigen, wenn dies ohne wesentliche Schwierigkeiten möglich und nicht anzunehmen ist, daß sie auf andere Weise Kenntnis erlangt haben.



Dazu werden die öffentlichen Register eingesehen.

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#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Klar kann mir keiner sagen, ob und wieviel es zu erben gibt. Das Kind rechnet auch nicht mal mit etwas, sondern kann schon froh sein, wenn es nicht mit Pflegekosten konfrontiert wird.

Es geht eher darum, ob man automatisch vom Tod benachrichtigt wird oder ob man sich in regelmäßigen Abständen selbst darum kümmern muss.
Bundesland ist Hessen.

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Kennt jemand die Antwort, wie es in Hessen läuft?

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