Erbe im Fall einer Trennung!

8. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Atka
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe im Fall einer Trennung!

Mein Mann und ich haben uns getrennt. Im Laufe unserer gemeinsamen Jahre haben wir zwei Häuser erworben, die auch weiterhin in unserem Besitz bleiben werden.
Nun hat mein Mann eine neue Beziehung. Was passiert, wenn aus der "neuen" Beziehung ein Kind entsteht.
Was können wir machen, damit die Häuser im Falle seines Todes weiter in meinem Besitz bleiben und ich die alleinige Erbin bin.
Ich denke mal, dass da auf jeden Fall etwas getan werden müsste. Ist das denn möglich?


Entschuldigt, wenn diese Frage schon einmal gestellt wurde und ich es übersehen habe. Doch bei der Menge an Beiträgen, kann man das ja mal leicht übersehen.

Im Voraus möchte ich mich schon mal bedanken.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Eine sehr berechtigte Frage. Ohne seine Zustimmung kannst du nichts in die Wege leiten. Kindern bleibt in jedem Fall noch der Anspruch auf den Pflichtteil, auch wenn sich der Exmann sich dazu entschließen sollte, sein (noch evtl. noch kommendes) Kind zu enterben. Sollte er darüber hinaus die Mutter seines evtl. noch kommenden Kindes heiraten, sieht die Erbfolge nochmals anders für dich aus.

Ihr müsst versuchen euch zu einigen, ggfs. euer Eigentum jetzt schon so aufteilen, dass der jeweils andere sein weiteres Leben gestalten kann wie er will. Denn umgekehrt will der Exmann sicher genauso abgesichert sein.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich würde auch empfehlen im Rahmen der Scheidung, das jeder ein Haus als 100%-Eigentümer erhält. Sind diese unterschiedlich viel wert, sollte ein Ausgleich fällig werden. Je mehr ihr beiden vorher absprecht und euch einig seid, desto weniger Probleme gibt es hinterher (also im Falle eines Todes).
Ist die Scheidung eingereicht, ist der Noch-Ehepartner nicht mehr pflichtteilsberechtigt (falls ein Testament vorhanden ist, das enterbt), deswegen sollte es am besten jetzt schon geregelt werden (also in der Trennungsphase).
Und lieber ein Stück nachgeben als über Klagen nachzudenken. Ein sauberer Schnitt hilft euch beiden.

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#4
 Von 
Atka
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst möchte ich mich mal für die bisherigen Antworten bedanken.

Ich hätte wohl auch sagen müssen, dass wir momentan nicht vor haben uns scheiden zu lassen.
Zur Zeit können wir doch relativ fair und vernünftig miteinander umgehen, weshalb es wohl auch kein Problem sein dürfte uns auch in dieser Beziehung zu einigen.

Soweit ich weiß, ist es ja möglich, dass das Erbe zuerst mal an den überlebenden (Ehe-)Partner gehen kann.
Oder ist das verkehrt?
Ich glaube wenn ich mich recht entsinne, hatten das meine Eltern damals auch so gemacht.
Wenn meine Annahme richtig ist, müsste das doch in unserem Fall auch möglich sein? Oder?

Gruß Atka

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ich würde dringend empfehlen eine Einigung bzgl. der Auseinandersetzung zu erzielen, solange man sich noch gut versteht.

#Zur Zeit können wir doch relativ fair und vernünftig miteinander umgehen.#
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sich das ganz schnell ändern kann!!!
Vor allem, wenn eine "Neue" im Spiel ist.

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#6
 Von 
Flower-53
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Atka,

das ist so nicht ganz richtig.
Falls dein Mann verstirbt, erben Kinder, ob ehelich oder nicht, direkt 1/4. Es sei denn, er hat ein Testament gemacht, dass du erben sollst. Dann kann das Kind aber wenigstens sein Pflichtteil sofort fordern. Um das Pflichtteil kommt man NICHT vorbei.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Falls dein Mann verstirbt, erben Kinder, ob ehelich oder nicht, direkt 1/4.#
@Flower:
Wie kommst du denn auf 1/4?

Wenn nur ein Kind vorhanden wäre (im Beitrag steht nichts von gemeinschaftlichen Kindern), dann würde das dann evtl. vorhandene Kind die Hälfte erben.

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#8
 Von 
Flower-53
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein,das ist auch nicht richtig.

Die Ehefrau erbt 1/2 und 1/4 im Wege des Zugewinns . Es sei denn sie hätten Gütertrennung notariell vereinbart. Also das Kind, die Kinder nur noch 1/4 des Erbes.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Die Ehefrau erbt 1/2 und 1/4 im Wege des Zugewinns . Es sei denn sie hätten Gütertrennung notariell vereinbart. Also das Kind, die Kinder nur noch 1/4 des Erbes.#
Nein, das ist nicht richtig. Bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) erbt die Ehefrau 1/2 und das Kind/die Kinder 1/2.

1/4 (gemäß § 1931 BGB ) + 1/4 (=Aufstockung gemäß § 1371 BGB ) = 1/2



-- Editiert am 11.06.2009 19:57

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

cruncc1 hat recht. Bei der gesetzlichen Erbfolge erbt der Ehegatte zweimal ein Viertel, also die Hälfte.

Insgesamt kann ich der Fragestellerin nur dringendst empfehlen, die Angelegenheiten zu regeln, denn der jetzige Status ist extrem unglücklich.

Jedes Kind, egal ob gemeinsam, nicht gemeinsam, ehelich oder unehelich, erbt von seinem Elternteil. Wenn es kein Testament gibt, und der Mann stirbt, dann erbt das Kind zweimal ein viertel Haus (Dem Mann gehören 2 halbe Häuser, von diesen Hälften erbt die Ehefrau die eine Hälfte und das Kind die andere Hälfte)

quote:
Soweit ich weiß, ist es ja möglich, dass das Erbe zuerst mal an den überlebenden (Ehe-)Partner gehen kann.


Das geht nur, wenn man das in einem gemeinsamen testament so regelt (Ehegattentestament oder auch Berliner Testament genannt). Das heißt aber, dass das Kind enterbt wird, mit der Konsequenz, dass es Anspruch auf den Pflichtteil hat (also zweimal ein Achtel Haus). Zudem müsste ja auch ein Schlußerbe eingesetzt werden (falls auch die Frau mal stirbt) und letztlich lässt sich das testament nach dem Tod des ersten auch nicht mehr ändern.

Insgesamt glaube ich, dass hier viel zu blauäugig an die sache herangegangen wird. Wenn die Eheleute sich noch soweit verstehen, dass sie vernünftig miteinander reden können, dann sollten sie gemeinsam einen Anwalt zu einer Beratung aufsuchen.

Die sache so auf Dauer laufen zu lassen, ist die mit Abstand schlechteste Lösung. Da ist irgendwann Streit vorprogrammiert.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Flower-53
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt, war nicht ganz korrekt.

Bei Immobilien gehört, normalerweiser dem Überlebenden die Hälfte des Eigentumes. Verstirbt der Partner, erbt der andere Ehepartner die Hälfte der Hälfte. Die andere Hälfte gehört ihm ja sowieso.

Deswegen meinte ich 3/4. Es sei denn, es ist grundbuchmäßig oder testamentarisch etwas anderes geregelt ist.

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