Erbe im Falle der Scheidung

14. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
mintal98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe im Falle der Scheidung

Hallo,

wir sind drei Kinder die in der Überschreibung des Hauses erwähnt werden, dass im Falle des Todes unserer Mutter wir die begünstigten des Hauses sind. Es handelt sich um die Überschreibung unserer Großmutter an unsere Mutter.Nun scheiden sich unsere Eltern und es steht in der Überschreibung, dass im Falle der Scheidung das Haus wieder an unsere Großmutter übertragen wird.
Jetzt die Frage. Sind wir dann nach dem Tod von Großmutter und Mutter trotzdem die Begünstigten oder ist die ganze Überschreibung dann hinfällig und unsere Großmutter muss eine neue Überschreibung erstellen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 31x hilfreich)

Nach ihrer Beschreibung ist die "Überschreibung", wie sie sie nennen, an Bedingungen geknüpft.
Da die Bedingungen hierfür anscheinend nicht mehr erfüllt wird, wird der Übertragungsvertrag nichtig und rückabgewickelt.
Was danach mit dem Haus geschieht, darf ganz alleine ihre Großmutter entscheiden.
Sollte der Erbfall nun eintreten, werden ihre Mutter und deren Geschwister das Haus zu gleichen Teilen erben, solange kein anderslautendes Testament vorliegt. Sie sind nach ihrer Mutter die Schlusserben und teilen sich dann den Anteil ihrer Mutter an der Immobilie...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mintal98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die beiden Geschwister meiner Mutter sind bereits ausgezahlt worden und haben schon unterschrieben ,dass sie auf ihren Pflichtteil verzichten bzw. kein Erbe mehr bekommen. Was wäre dann der Fall ?

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