Guten Morgen.
Wir möchten demnächst in Polen vor einer polnischen Notarin das Erbe der Tante meines Vaters ausschlagen. Dieses möchten wir auch für unseren 5 Jährigen Sohn machen. Die Notarin in Polen sagt, Sie bräuchte keine Gehnemigung vom Familiengericht für meinen Sohn. Das macht mich etwas stutzig, da eine andere Notarin in Polen mir sagte es sei nötig ansonsten könnte ich bzw. Mein Mann und ich vor Ort nicht für meinen Sohn ausschlagen.
Ist es möglich, in Polen auszuschlagen und falls das polnische Gericht doch die Genehmigung braucht diese per Post nachzusenden oder müssten wir in diesem Fall wieder nach Polen fahren?
Viele Grüße und danke im vorraus!
Erbe in Polen für Kind ausschlagen
14. März 2021
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Frage vom 14. März 2021 | 11:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe in Polen für Kind ausschlagen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. März 2021 | 11:52
Von
Status: Richter (8005 Beiträge, 4497x hilfreich)
Hier sollte man in einem polnischen Forum nachfragen.
Und jetzt?
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